Welchen Prozessor habe ich wirklich?

Ich habe einen Billig-PC mit AMD-Prozessor gekauft - doch nun frage ich mich, welchen CPU-Typ mir der Händler verkauft hat. Im Internet war von einem „AMD Athlon 2200@3200“ die Rede, laut ctp2info-Software läuft er mit 2,25 GHz. Ich suche genauere Informationen, denn das System stürzt häufig ab.

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Ich habe einen Billig-PC mit AMD-Prozessor gekauft - doch nun frage ich mich, welchen CPU-Typ mir der Händler verkauft hat. Im Internet war von einem „AMD Athlon 2200@3200“ die Rede, laut ctp2info-Software läuft er mit 2,25 GHz. Ich suche genauere Informationen, denn das System stürzt häufig ab.

Der Händler hat Ihnen wahrscheinlich einen um 25 Prozent übertakteten AMD Athlon XP 2200+ angedreht. Sicherlich läuft das System stabiler, wenn Sie die Taktfrequenz des Frontsidebus (FSB) per Mainboard-Jumper oder per BIOS-Setup auf 133,33 MHz (FSB266) zurückstellen.

Zwar lag es wohl nicht in der Absicht von AMD, aber viele Computer-Händler nutzen das verwirrende QuantiSpeed-Nummernschema zur Bezeichnung von AMD-Prozessoren aus, um potenzielle Käufer zu verwirren. Mit Fantasiebezeichnungen der Prozessoren, die schlitzohrig, wenn nicht sogar in betrügerischer Absicht gewählt werden, gaukeln solche Anbieter mehr Systemleistung vor, als tatsächlich zu erwarten ist.

Vor allem bei sehr günstigen Offerten kleiner (Online-)Händler muss man darauf achten, dass die Bezeichnung des Prozessors exakt zu den von AMD offiziell beschriebenen Typen passt - Angaben zum Vergleich finden sich in einem PDF-Dokument bei AMD (Download siehe Soft-Link). Seriöse Händler nennen im besten Falle sowohl QuantiSpeed-Bezeichnung als auch Taktfrequenz und FSB-Typ nach dem Muster: AMD Athlon XP 2200+, 1,8 GHz, FSB266.

Große Vorsicht ist geboten, wenn kryptische Kürzel wie „2200+@3200+“ auftauchen - diese „Nomenklatur“ hat sich in Tuner-Kreisen eingebürgert und kennzeichnet meist übertaktete Prozessoren - in diesem Falle einen Athlon XP 2200+, der statt mit den vorgesehenen 1,8 GHz mit einer höheren Frequenz läuft. Die Zahl hinter dem „@“-Zeichen steht dabei für die grob geschätzte QuantiSpeed-Zahl, die ein gleichartiger Prozessor mit dieser höheren Frequenz bei AMD hätte. Das Übertakten gelingt einfach dadurch, dass man einen FSB266-Prozessor mit 166,66 MHz (FSB333) betreibt - oder eine FSB333-CPU mit FSB400.

In Ihrem konkreten Fall erreicht der Prozessor (wahrscheinlich einer mit Thoroughbred-Kern und 256 KByte L2-Cache) mit seinem internen Multiplikator von 13,5 bei FSB333 eine Taktfrequenz von 2250 MHz. Die höhere Rechenleistung will der Händler mit der Bezeichnung „3200“ suggerieren - doch einen direkt vergleichbaren Athlon-XP-Serientyp gibt es nicht. Der Athlon XP 3200+ läuft mit 2,2 GHz nur um 2,3 Prozent langsamer, bietet aber einen doppelt so großen L2-Cache und eine FSB400-Schnittstelle - Ihr „2200@3200“-Modell dürfte höchstens mit einem Athlon XP 2800+ vergleichbar sein, doch auch diesen Typ hat AMD nie mit 256 KByte L2 hergestellt.

Durch das Übertakten steigt die Gefahr von Abstürzen, wie Sie schon bemerkt haben. Außerdem wächst potenziell auch der Energiebedarf, der Kühlungslärm und das Risiko von Langzeitschäden am Gerät. Eine Gewährleistung oder Garantie von AMD gibt es logischerweise ebenfalls nicht.

Außer den übertakteten Athlon-XP-Modellen tauchen aber auch Duron-Typen mit blumigen Namen wie „AMD 2400Pro“ oder ähnlich auf. Die PC-Chips-Tochterfirma Elitegroup Computer Systems (ECS) leistet solchem Treiben kräftig Vorschub, weil sie Mainboards mit fest aufgelöteten Duron- und Athlon-Prozessoren unter Bezeichnungen wie „K7SOM+ v7.5C Pro 1800+“ verkauft, aber (in diesem Falle) bloß mit einem 1,2-GHz-Duron (FSB200) bestückt. Auch von PC-Chips gibt es ähnliche Produkte, etwa das M789CG V3.0, dessen lahmen C3-Prozessor mit Samuel-2-Kern und 800 MHz die PC-Chips-US-Webseite mit der Bezeichnung „2000+“ adelt.

Hat man eine solche Gurke gekauft und ist unzufrieden, bestehen nur dann Chancen auf Rückabwicklung, wenn man dem Händler eine arglistige Täuschung nachweisen kann. Nach einem Online-Kauf wird man das Gerät immerhin meist innerhalb der ersten vierzehn Tage wieder los. Glasklare Betrugsfälle im juristischen Sinne liegen wohl nur dann vor, wenn tatsächlich gefälschte Prozessoren verkauft werden - leider kommt auch das ab und zu vor (siehe auch www.heise.de/ct/aktuell/meldung/42426).

http://ct.de/0504184 (ciw)