Geoblocking: US-Filmstudio lenkt im Streit mit Brüssel ein

Es kommt Bewegung ins EU-Kartellverfahren gegen regionale Vertriebseinschränkungen, die US-Filmstudios ihren Partner in Europa auferlegen: Das Studio Paramount will Zugeständnisse machen.

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Sky

(Bild: dpa, Marc Müller)

Lesezeit: 2 Min.

Im Geoblocking-Verfahren gegen US-Filmstudios hat Paramount Pictures der EU-Kommission Zugeständnisse angeboten. Wie die Kommission am Freitag in Brüssel mitteilte, können die betroffenen Marktteilnehmer nun Stellungnahmen zu den Vorschlägen Paramounts abgeben. Das US-Studio bietet an, die Lizenzbedingungen für Pay-TV-Sender zu lockern und deren Kunden damit den Zugriff auf die Programme auch außerhalb des Sendegebiets zu gewähren.

Brüssel hatte die Untersuchung der Lizenzbedingungen der US-Filmstudios 2014 angestoßen und den Studios vergangenen Jahr rechtswidrige Verträge vorgeworfen. Gegenstand der Untersuchung sind die Verträge der Studios mit dem britischen Bezahlsender Sky. Die Lizenzbedingungen verbieten dem Sender, seinen britischen Kunden auch außerhalb von Großbritannien und Irland Zugriff auf das lizenzierte Programm zu gewähren oder Kunden im Ausland zu bedienen.

Dies stellen die Sender mittels Geoblocking sicher, das den Zugriff von Anschlüssen außerhalb des Verbreitungsgebietes unterbindet. Die EU-Kommission hält das für einen “schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften der EU”. Brüssel ist der Ansicht, dass Geoblocking den grenzübergreifenden Wettbewerb zwischen Pay-TV-Sendern ausschaltet und den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufteilt.

Laut Kommission bietet Paramount nun unter anderem an, zunächst für fünf Jahre auf Lizenzbedingungen zu verzichten, die einen Pay-TV-Sender daran hindern, Kunden im Ausland zu bedienen. Zudem will das Studio Verstöße gegen solche Verpflichtungen in laufenden Verträgen nicht verfolgen. Neben Paramount Pictures geht die EU-Kommission auch gegen Disney, NBCUniversal, Sony, Twentieth Century Fox und Warner Bros. vor. Diese Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, hieß es bei der Kommission.

Hintergrund der Untersuchung ist auch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zu Pay-TV-Lizenzen für Sportveranstaltungen. Der EuGH hatte im Oktober 2011 den bei Fußball-Übertragungsrechten üblichen Gebietsschutz für wettbewerbswidrig erklärt. Künstliche Preisunterschiede zwischen den abgeschotteten nationalen Märkten seien mit dem einheitlichen Binnenmarkt nicht vereinbar, lautete das Fazit der EU-Richter. Der britische Fußballverband hatte gegen Gastwirte geklagt, die das Sky-Monopol auf der Insel mit Receiver und Decoder eines griechischen Pay-TV-Senders unterliefen. (vbr)