Apple vs FBI: Auch New Yorker iPhone ohne Apples Hilfe geöffnet

Die US-Regierung hat den New Yorker Versuch, Apple zum Entsperren eines iPhones zu zwingen, aufgegeben. Diesmal ging es ohne Hackertools. "Eine Person" soll den Ermittlern das Passwort gegeben haben.

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Gläsernes Gebäude mit Apfelsymbol

Ein Apple Store in New Yorker City

(Bild: MD111 CC-BY-SA 2.0)

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Apple muss auch das in New York beschlagnahmte iPhone eines mutmaßlichen Drogenschmugglers nicht entsperren. Denn jemand soll der Staatsanwaltschaft das Passwort verraten haben, womit das zwischen Apple und Justizministerium laufende Verfahren hinfällig ist. Es war dieses New Yorker Verfahren, in dem das Gericht die aufsehenerregende Entscheidung gefällt hatte, dass Apple nicht zum Entsperren gezwungen werden kann. Über die dagegen eingebrachte Berufung der Staatsanwaltschaft wird nicht mehr verhandelt werden.

Apple vs. FBI: Streit über iPhone-Entsperrung

"[Donnerstagabend] hat eine Person das Passwort zu dem gegenständlichen iPhone zur Verfügung gestellt. Spät in der Nacht hat die Regierung das Passwort benutzt und Zugriff auf das iPhone erlangt", heißt es in einer kurzen Eingabe der Staatsanwaltschaft bei dem New Yorker Bundesbezirksgericht vom Freitag, "Entsprechend braucht die Regierung Apples Unterstützung zum Entsperren des iPhones nicht mehr und zieht ihren Antrag zurück." Nähere Angaben gibt es nicht.

In dem New Yorker Verfahren ging es um ein im Juni 2014 beschlagnahmtes iPhone 5S mit iOS 7. Es gehörte einem Verdächtigen, der sich inzwischen des Methamphetamin-Schmuggels schuldig bekannt hat. Die Ermittler haben einen Durchsuchungsbefehl für das iPhone, doch es war mit einem vierstelligen Zahlencode gesichert.

Das Justizministerium wollte, dass Apple die PIN-Sperre aufhebt. Apple zeigte sich zunächst auch kooperativ, vollzog dann aber einen Strategiewechsel und setzte sich juristisch zur Wehr. Das hatte die Beamten überrascht und machte sie offensichtlich wütend.

Ende Februar sorgte dann der zuständige Magistrate Judge James Orenstein mit einer ausführlichen Entscheidung für Aufsehen. Darin legte er dar, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft nicht den gesetzlichen Bedingungen entspreche. Die Auslegung der Regierung führe zu absurden Ergebnissen und sei wohl verfassungswidrig.

Das war ein herber Rückschlag für die Staatsanwaltschaft, die Berufung einlegte. Doch nachdem die Staatsanwaltschaft nun ihren ursprünglichen Antrag zurückgezogen hat, wird die Berufung nicht mehr verhandelt werden. Damit geht die Regierung dem Risiko aus dem Weg, dass ein vorgesetzter Richter Orensteins Entscheidung bestätigt.

Das Hauptgebäude des Bundesbezirksgerichts für den Eastern District of New York im Stadtteil Brooklyn.

(Bild: Beyond my Ken CC BY-SA 4.0)

Der New Yorker Fall unterscheidet sich schon technisch von dem berühmten Fall des iPhones aus San Bernardino, Kalifornien. Dort handelt es sich um ein weitgehend verschlüsseltes iPhone 5c mit iOS 9. Schließlich konnte das FBI auch das kalifornische iPhone ohne Apples Mitarbeit knacken. Das dafür benutzte Werkzeug hat einen siebenstelligen Betrag gekostet.

Der grundsätzliche Konflikt zwischen den Behörden und Apple ist damit aber noch lange nicht ausgestanden. US-Behörden haben Hunderte, wenn nicht Tausende iPhones auf Halde liegen, die sie gerne entsperrt hätten. Nicht bei allen werden die vom FBI eingekauften Entschlüsselungswerkzeuge greifen oder Eingeweihte zur Herausgabe des Passworts gebracht werden können.

Die Staatsanwälte werden wohl immer wieder versuchen, bei einem Gericht ein offenes Ohr zu finden. Der Gegner muss dann nicht unbedingt Apple heißen, das sich ein stattliches Anwältebudget leisten kann. Unterdessen läuft ein weiterer Versuch, eine Gesetzesänderung zu bewirken, um dann IT-Unternehmen wie Apple zur Schwächung von Sicherheitsmaßnahmen zwingen zu können.

Das New Yorker Verfahren wird vor dem US District Court, Eastern District of New York, unter der Aktenzahl 15-MC-1902 geführt. (ds)