Bundestag entstaubt die Verwertungsgesellschaften

Das Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Reform von Urhebervertretungen wie der Gema beschlossen und diesen mehr Transparenz verordnet. Lizenzen für Online-Musikportale und die Privatkopievergütung werden vereinfacht.

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Reichstagsgebäude in Berlin

(Bild: dpa, Gregor Fischer/Archiv)

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Der Bundestag hat den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften wie der Gema, der VG Wort oder der VG Bild-Kunst neu geregelt. Die Urhebervertretungen sollen mit dem umstrittenen Gesetzentwurf, der nach Publikation im Bundesgesetzblatt direkt in Kraft treten wird, vor allem durchsichtiger und stärker durch ihre Mitglieder steuerbar werden. Das Parlament will mit der am Donnerstag verabschiedeten Initiative auch die EU-Richtlinie umsetzen. Für das Vorhaben stimmte die schwarz-rote Regierungskoalition. Die Oppositionsfraktionen der Linken und der Grünen enthielten sich.

Das "Verwertungsgesellschaftengesetz" soll es den Beteiligten ermöglichen, schneller Tarife für Vergütungspauschalen für Privatkopien aufzustellen. Die bisherige Pflicht, vorab über einen Gesamtvertrag zu verhandeln, haben die Abgeordneten gestrichen. Stattdessen sollen die Industrie und Verwertungsgesellschaften in einem selbstständigen Schiedsstellenverfahren ermitteln, welche Nutzungen von Geräten und Speichermedien wie hoch zu entschädigen sind.

Die umkämpfte Pflicht der Industrie, eine Sicherheitsleistung für die Abgaben zu bilden, hat der federführende Rechtsauschuss mit einem Änderungsantrag abgeschwächt. Sie soll jetzt nur noch greifen, wenn nicht bereits "angemessene Teilleistungen" erbracht sind und das "Sicherungsbedürfnis der Rechtsinhaber" so hoch ist. Im Zweifellsfall müsste die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt darüber entscheiden.

Wahrnehmungsberechtigte sollen künftig elektronisch an Mitgliederversammlungen beteiligt werden. Die Volksvertreter haben hier gegenüber dem Regierungsentwurf klargestellt, dass keine ausschließlich virtuelle Tagung verlangt wird. Es handle sich um ein "verpflichtendes Zusatzangebot".

Überarbeitet haben die Volksvertreter auch die Bedingungen, unter denen Nutzungsrechte an Musikwerken für Online-Plattformen wie Streamingdienste vergeben werden. Hier sollen Lizenz- und Verarbeitungszentren in Form von "One Stop Shops" entstehen, bei denen Anbieter wie Spotify oder Deezer an einem Ort die erforderlichen Rechte erwerben können. Die Gema hat bereits begonnen, eine solche Lizenzierungsstelle einzurichten.

In einer zusätzlichen Resolution hat der Bundestag "mit Sorge" aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen, wonach Verwertungsgesellschaften nicht Verlage pauschal an Einnahmen beteiligen dürfen. Den Abgeordneten zufolge sollten auf EU-Ebene und national "alle verfügbaren Möglichkeiten genutzt werden, um die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlegern in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften für die Zukunft weiter zu ermöglichen". (vbr)