Gebrauchtgerät im Garantieaustausch
Mein zwei Jahre altes Display ist innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen. Der Hersteller hat den Schaden als Garantiefall übernommen und mir ein Austauschmodell zugeschickt, statt es zu reparieren. Doch das Display hat Kratzer und am Fuß ist eine Lasche abgebrochen. Muss ich das akzeptieren?
- Georg Schnurer
Mein zwei Jahre altes Display ist innerhalb der Garantiezeit kaputt gegangen. Der Hersteller hat den Schaden als Garantiefall übernommen und mir ein Austauschmodell zugeschickt, statt es zu reparieren. Doch das Display hat Kratzer und am Fuß ist eine Lasche abgebrochen. Muss ich das akzeptieren?
Sofern es in den Garantiebedingungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen ist, müssen Sie im Austausch ein Gebrauchtgerät akzeptieren.
Es liegt normalerweise in der Entscheidung des Garantieleistenden, ob er eine Reparatur durchführt oder einen gebrauchten Ersatz liefert. Ein Anspruch auf ein Neugerät besteht nicht - sofern nicht der äußerst unwahrscheinliche Fall zutrifft, dass der Garantieleistende in seinen Garantiebedingungen versprochen hat, bei einem Funktionsausfall ein Austausch-Neugerät zu liefern. In jedem Fall lohnt es sich, die Garantiebedingungen genau zu lesen, idealerweise schon vor dem Kauf.
Ein gebrauchtes Austauschgerät muss dem entsprechen, was man als Nutzer billigerweise erwarten darf. Wenn Ihr ursprüngliches Gerät in gutem Zustand war, müssen Sie keinen Ersatz mit Bruchstellen oder anderen Defekten hinnehmen. Auch ein Gerät einer anderen Bauart - etwa als „Nachfolgemodell“ für ein bereits aus dem Handel genommenes Produkt - braucht man dann nicht zu akzeptieren, wenn es schlechter verarbeitet oder in seinen Funktionen gegenüber dem ursprünglichen Produkt deutlich eingeschränkt ist. (gs)