US-Richterin ordnete iPhone-Entsperrung per Fingerabdruck an

Während sich das FBI mit Apple öffentlich um die Entsperrung des San-Bernardino-iPhones stritt, musste eine Frau ihr iPhone auf richterliche Anordnung hin per Fingerabdruck für die US-Bundespolizei entsperren.

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Touch ID iPhone
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Eine US-Richterin hat dem FBI Ende Februar einen Durchsuchungsbeschluss für ein iPhone erteilt, in dessen Rahmen die Besitzerin das Gerät mit ihrem Fingerabdruck entsperren musste. Nur 45 Minuten nachdem die wegen Identitätsdiebstahl verurteilte Frau in Gewahrsam genommen wurde, hatte das FBI die geforderte richterliche Erlaubnis für die Maßnahme, berichtet die Los Angeles Times.

Der Grund für den Zugriff auf das iPhone der 29-Jährigen, die angeblich die Freundin eines armenischen Gang-Mitglieds ist, bleibt unklar. Die Gerichtsunterlagen stehen unter Verschluss.

Das Entsperren des iPhones mit dem Fingerabdrucksensor Touch ID ist nur möglich, wenn der Geräte-Code bereits einmalig eingegeben wurde. Nach einem Neustart und nach 48 Stunden Inaktivität verlangt iOS erneut nach dem Entsperr-Code, bevor sich dafür wieder der Fingerabdruck nutzen lässt. Auch wenn der Fingerabdruck nach mehrfacher Wiederholung nicht erkannt wird, klappt der Zugriff nur noch bei Kenntnis der PIN respektive des Passwortes.

Apple vs. FBI: Streit über iPhone-Entsperrung

US-Juristen sind sich uneins, ob die erzwungene Abgabe des Fingerabdrucks zur Entsperrung eines Gerätes gegen das im 5. Zusatzartikel der US-Verfassung verankerte Aussageverweigerungsrecht verstößt. Eine Jura-Professorin argumentierte gegenüber der Zeitung, das Entsperren des Telefons käme einer Selbstbeschuldigung gleich, weil es Zugriff auf die Inhalte des Smartphones gibt – und bestätigt, dass das Gerät unter Kontrolle der Person ist.

Ein anderer Jurist hält dagegen, dass man bei der Entsperrung per Fingerabdruck – im Unterschied zur Preisgabe des Passwortes – nicht sprechen muss, deshalb keine Auskunft gibt und sich somit nicht selbst beschuldige.

In einem vorausgehenden, davon unabhängigen Fall hatte ein US-Richter die Herausgabe des Fingerabdrucks zur Smartphone-Entsperrung mit der Begründung angeordnet, dies käme der Herausgabe eines Schlüssels gleich. Bei dem im Gehirn gespeicherten Passwort handele es hingegen um Wissen und damit – bei der Preisgabe – eine Zeugenaussage.

US-Strafverfolger fürchten, durch zunehmende Verschlüsselung keinen Zugriff mehr auf Kommunikation und Smartphone-Inhalte zu bekommen. Das FBI forderte Anfang des Jahres von Apple Hilfe bei der Entsperrung des verschlüsselten iPhones eines der erschossenen Attentäter von San Bernardino. Der Konzern verweigerte dies. Das FBI erhielt schließlich Zugriff auf die Daten mit einer Entsperr-Technik von ungenannten Dritten. (lbe)