Bundesregierung will elektronische Akte im Strafverfahren einführen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das digitale Zeitalter in der Strafjustiz einziehen soll. E-Akten könnten demnach in Strafprozessen von 2018 an möglich und von 2026 an verpflichtend werden.

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Richterbank

(Bild: dpa, Uli Deck/Symbolbild)

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Die Bundesregierung will den "elektronischen Rechtsverkehr" nun auch in der Strafjustiz voranbringen. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch einem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die elektronische Akte in Strafverfahren zulässig werden soll. "Wir müssen das Verfahrensrecht der Realität anpassen, in der die elektronische Arbeitsweise längst Einzug gehalten hat", begründete Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die von ihm vorgelegte Initiative. "Wenn die Mehrzahl der in einer Akte enthaltenen Dokumente bereits heute elektronisch erstellt wird, ist die elektronische Aktenführung konsequent und zeitgemäß."

Für andere Verfahren hatte der Gesetzgeber schon 2013 den Weg für die E-Justiz freigemacht. Dabei geht es etwa darum, den gerichtlichen Ein- und Ausgang von Post weitgehend auf Online-Kommunikation umzustellen. Als "sichere Übermittlungswege" gelten etwa De-Mail oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). In Strafprozessen will die Regierung nun nachziehen. Elektronische Akten sollen dort von Anfang 2018 an möglich und ab Januar 2026 verpflichtend sein und in Folge flächendeckend eingeführt werden.

Parallel will das Kabinett weitere Vorschriften des Strafverfahrensrechts über den elektronischen Rechtsverkehr an das allgemeine E-Justiz-Gesetz anpassen. Ferner soll die Akteneinsicht auch in Zivilverfahren über ein Online-Portal ermöglicht werden. Daneben werden dem Plan nach die Nutzungspflichten für professionelle Rechtsanwender im gerichtlichen Mahnverfahren erweitert. Der Entwurf geht nun in den Bundesrat und den Bundestag, wo er weiter beraten wird. (kbe)