Bundesregierung will das Netz der elektrischen Dinge neu regeln

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein neues Gesetz "über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" beschlossen. Es will sicherstellen, dass die wachsende Zahl zunehmend vernetzter Geräte miteinander auskommt.

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Bundesregierung will das Netz der elektrischen Dinge neu regeln

(Bild: bitkom.org)

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Die steigende Zahl elektrischer Geräte im Internet der Dinge sollen sich nicht gegenseitig behindern. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen Entwurf zur Revision des Gesetzes "über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" (EMVG) auf den Weg gebracht, der nun in den Bundesrat und den Bundestag geht. Reguliert werden sollen demnach nicht mehr nur Funkanlagen oder luftfahrt- und militärtechnische Systeme, sondern auch smarte TV-Geräte, Küchenmaschinen, Rasierer sowie Industrie- und Breitbandkabelanlagen.

Außen vor bleiben sollen unter anderem Geräte und Bausätze von Funkamateuren, Betriebsmittel mit einer sehr niedrigen elektromagnetischen Emission, Testmodule in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Nicht eingeschlossen werden sollen zudem Apparate wie Imsi-Catcher zur Ortung von Mobilfunkgeräten, mit denen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verfolgt, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit allgemein oder "für Zwecke der Verteidigung" eingesetzt werden.

Die erfassten "Betriebsmittel" sollen so beschaffen sein, dass sie den Einsatz anderer Apparate und Anlagen durch elektromagnetische Störungen möglichst nicht behindern oder ganz verhindern. Sie sollen so konzipiert werden, dass sie selbst möglichst wenig gestört werden können. Die Hersteller müssen dazu europaweit harmonisierte technische Normen sowie Informationspflichten berücksichtigen, wenn sie vernetzbare Geräte und Systeme auf den Markt bringen wollen. Wenn die elektromagnetische Verträglichkeit geprüft worden ist, erhält das Betriebsmittel ein CE-Kennzeichen.

Hierzulande kontrolliert die Bundesnetzagentur, ob die Vorgaben eingehalten werden. Die EU-Konformität sollen künftig gesonderte Bewertungsstellen überwachen, die in Brüssel von der Regulierungsbehörde benannt und akkreditiert werden müssen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das EMVG an eine neue EU-Richtlinie anpassen. (anw)