Wem gehört "www."?
Der Spiegel-Verlag beantragte Titelschutz in allen Schreibweisen und Darstellungsformen fĂĽr "www.", hat das Vorhaben aber inzwischen wieder aufgegeben.
In der 46. Kalenderwoche sorgt im Titelschutzanzeiger ein Hamburger Magazin zumindest für Erstaunen: Der Spiegel gibt dort "unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG" bekannt, für den Begriff www. (mit Punkt) "in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, zur Verwendung in allen Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online-Offline-Dienste) sowie für Bild-, Ton- und Datenträger aller Art und Merchandising" den Titelschutz (nicht zu verwechseln mit einer eingetragenen Marke) in Anspruch nehmen zu wollen.
Damit eine Titelschutzanzeige wirksam wird, müssen allerdings "ernsthafte Anstalten" getroffen werden, den Titel auch tatsächlich zu benutzen. Dies muss in angemessener Zeit erfolgen – in der Regel geht man von rund sechs Monaten nach Veröffentlichung der Titelschutzanzeige aus.
Nach Brancheninformationen will der Spiegel angeblich weder eine gleichnamige Printpublikation herausgeben noch den Plan verfolgen, alle URLs des deutschen Webs für sich zu beanspruchen. Vielmehr soll es sich angeblich um einen Versuchsballon gehandelt haben, um zu testen, ob diese Titelschutzanzeige Resonanz findet. Der Versuchsballon ist allerdings mittlerweile geplatzt: Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin des Verlags, eine ungenannte "Luxemburger Gesellschaft" habe den Titel "www." bereits für sich beansprucht. Der Spiegel-Verlag habe daraufhin auf den Titel verzichtet. Die Sprecherin wollte allerdings auch nicht ausschließen, dass der Verlag diesen Titel ursprünglich tatsächlich nutzen wollte.
Mehr in Telepolis: Der Spiegel will www. - und andere wĂĽnschen auch MerkwĂĽrdiges. (fr)