Drohnen, Luftverkehrsordnung und die Modellflieger: "Kein Konfrontationskurs", aber klare Regeln

Eine Novellierung der Luftverkehrsordnung wegen der wachsenden Zahl von Drohnen steht an. Modellflieger befürchten, dass sie unter den neuen Richtlinien leiden müssen und wehren sich mit Initiativen. Das Bundesverkehrsministerium will diskutieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 54 Kommentare lesen
Flugdrohne

(Bild: dpa, Felix Frieler/Archiv)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die deutschen Verbände und Vereine für Modellflieger machen weiter mobil gegen eine von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt geplante Novellierung der Luftverkehrsordnung. Nachdem sich bereits Vertreter des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) mit dem Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums getroffen hatten, war nun auch der Präsident des Deutschen Aero Clubs (DAeC), Wolfgang Müther, zu Gesprächen im Ministerium in Berlin.

Wie Müther gegenüber dpa erklärte, habe das Minsterium nun ein Spitzentreffen mit den Modellfliegern für Ende Mai vereinbart. Da noch kein Entwurf für die Novellierung vorliege, wolle man "nicht auf Konfrontationskurs gehen, sondern sicherstellen, dass wir gemeinsam etwas schaffen, das allen nutzt." Ein Ministeriumssprecher legte dar, dass man an einer Neuregulierung arbeite, die gerade innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werde. Aus dieser würden dann "klare Regelungen für den Betrieb von Drohnen hervor[gehen]".

Der DMFV hat die Initiative "Pro Modellflug" gestartet, um gegen Richtlinien vorzugehen, die den Modellflugsport gefährden.

(Bild: Pro Modellflug)

Der Deutsche Modellflieger Verband sieht das skeptisch. "Unsere Forderung zielt darauf ab, den Modellflug nicht weiter zu beschränken", sagte der DMFV-Präsident Hans Schwägerl. Er sieht die bundesweit 87.000 Hobbypiloten seines Verbands sowie die anderen deutschen Modellflieger zu Unrecht durch die Pläne aus Berlin ausgebremst. "Wir sehen durch die angedachte Höhenbeschränkung auf 100 Meter keinen Sicherheitsgewinn. Die bestehenden Regularien sind ausreichend, wenn Verstöße durch Drohnen auch konsequent geahndet werden."

Verkehrsminister Alxander Dobrindt hatte aber vor einigen Monaten schon angekündigt, dass aus der wachsenden Zahl von privat genutzten Drohnen, "neue Gefährdungspotenziale" entstehen. Er machte unter anderem klar, dass Drohnen künftig gekennzeichnet werden sollen, "um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können".

In den USA ist die Registrierung von zivil genutzten UAV schon Pflicht. Deutschland folgt dem Beispiel und arbeitet an entsprechenden Richtlinien.

(Bild: FAA)

Die Modellflieger verweisen darauf, dass sie sich in den vergangenen Jahrzehnten an behördliche Vorgaben gehalten hätten und kaum Sicherheitsrisiken darstellten. Eine Abgrenzung zwischen Modellflugzeugen und Multikoptern, die beide auch als kleine unbemannte Fluggeräte (UAV) bezeichnet werden, will Schwägerl nicht. "Immerhin wurden die ja von pfiffigen Modellfliegern entwickelt", unterstrich er.

Allerdings könnten Drohnen den Modellfliegern trotzdem in die Quere kommen. Denn neben den zivil genutzten Drohnen ist auch eine wachsende Zahl von kommerziell genutzten Drohnen zu erwarten. Das zeigte sich unter anderem durch die gerade von der DHL gefeierten Paketzustellung per autonomer Drohne. Aber auch das Bundesverkehrsministerium hat diese Entwicklung im Blick. So heißt es in der Ankündigung zur Novellierung der Luftverkehrsordnung: "Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten große Chancen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung. Um diese Entwicklung zu unterstützen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert."

Die Gefahr besteht, dass der Luftraum für zivil genutzte Drohnen und Modellflieger zugunsten von kommerziell genutzten Drohnen beschränkt wird.

So durfte die DHL-Paketdrohne der dritten Generation mit Sondergenehmigungen des Bundesverkehrsministeriums und des oberbayerischen Luftamts über drei Monate in der Bergregion zwischen Reit im Winkl und der Winklmoosalm Pakete über eine spezielle Packstation annehmen und ausliefern. Die Drachenflieger der Gegend beschwerten sich gegenüber dem Spiegel, dass Paketdrohnen und Sportflieger kollidieren könnten. Und auch Modellflieger aus dem Gebiet sollen nicht erfreut gewesen sein.

DHL-Paketkopter und der Parcelcopter SkyPort (6 Bilder)

Der Paketkopter der dritten Generation funktioniert mit Tiltwing-Technik. (Bild: DHL)

Die Einsatzgebiete für kommerziell genutzten Drohnen laut FAA-Bericht.

(Bild: FAA)

Dass sich Luftfahrtbehörden mit der wachsenden Zahl an kommerziell genutzten Drohnen auseinandersetzen und auch die möglichen Wachstumsmärkte ausloten, zeigt unter anderem die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA.

So könnten Drohnen in Zukunft vermehrt für Aufgaben in der Infrastrukturüberwachung oder der Landwirtschaft eingesetzt werden. Um dem prognostizierten Wachstum nicht entgegen zu stehen, versucht die Behörde alle Interessen unter einen Hut zu bringen und die Richtlinien so anzupassen, dass auch der Markt für kommerziell genutzte Drohnen wachsen kann.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externes Video (Kaltura Inc.) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Kaltura Inc.) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Neue Amazon-Drohne erinnert an ein Flugzeug (5 Bilder)

Amazons neues Modell ähnelt einem Flugzeug, kann aber senkrecht starten
(Bild: Amazon)

(mit Material der dpa) / (kbe)