Kein Rückgaberecht für Beamer?
Können Sie mir Auskunft geben, ob es bei einem Beamerkauf ein gesetzliches Rückgaberecht nach den Regeln des Fernabsatzes gibt oder nicht? Ich habe ein Angebot eines Versandhändlers vorliegen. Auf telefonische Nachfrage nach dem Rückgaberecht wurde mir die Auskunft gegeben, dass es dieses beim Beamerkauf nicht gäbe. Ein solcher Kauf wäre vergleichbar einem Autokauf, wo eine Rückgabe auch ausgeschlossen sei. Ist das richtig?
- Richard Jahn
Können Sie mir Auskunft geben, ob es bei einem Beamerkauf ein gesetzliches Rückgaberecht nach den Regeln des Fernabsatzes gibt oder nicht? Ich habe ein Angebot eines Versandhändlers vorliegen. Auf telefonische Nachfrage nach dem Rückgaberecht wurde mir die Auskunft gegeben, dass es dieses beim Beamerkauf nicht gäbe. Ein solcher Kauf wäre vergleichbar einem Autokauf, wo eine Rückgabe auch ausgeschlossen sei. Ist das richtig?
Das Rückgaberecht beim Fernabsatz gilt auch für Beamer. Es gibt dem Käufer das Recht, einen erworbenen Gegenstand auszuprobieren, also auch einen Projektor testweise einzuschalten. Was darüber hinausgeht - zum Beispiel ein langes Kinowochenende mit dem neuen Gerät -, mindert den Wert der Ware und muss dem Verkäufer zurückerstattet werden. Einige Versender nehmen Beamer mit bis zu zehn Stunden auf der Lampenuhr anstandslos zurück. Am besten lässt man sich das vom Händler schriftlich bestätigen, dann sollte es keine Probleme geben. (rij)