godspot: Freies WLAN für evangelische Kirchen Berlins und Brandenburgs
Kein Hotspot, ein godspot soll zukünftig in und um Berliner und Brandenburger Kirchen auf Besucher warten. Der Zugang sei kostenlos. Bis zum Kirchentag im Jahr 2017 sollen alle kirchliche Einrichtungen in dem Gebiet mit einem godspot ausgestattet werden.
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) will ein kostenfreies WLAN in und um Berliner und Brandenburger Kirchen einrichten – den sogenannten godspot. Für die Nutzung müssen sich Besucher der Kirchen und der kirchlichen Umgebung nicht registrieren. Wie die evangelische Kirche klarstellt, freue man sich nicht über die Daten der Nutzer, sondern "über Ihren Besuch".
Alle 3000 Einrichtungen mit godspot ausstatten
Das freie WLAN soll zunächst in rund 220 Kirchen in Berlin und Brandenburg installiert werden. Unter anderem wird die Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte mit dem godspot ausgestattet. Bis zum Kirchentag im Jahr 2017 sollen dann weitere Kirchen, Pfarrhäuser und kirchliche Einrichtungen folgen. Schlußendlich sollen alle 3000 Kirchen und kirchlichen Gebäude der EKBO mit einem kostenfreien WLAN versehen werden.
Die Evangelische Kirche wolle mit godspot "eine sichere und vertraute Heimstatt in der digitalen Welt bauen", meint der IT Leiter der EKBO, Fabian Kraetschmer. Menschen seien heutzutage "nicht weniger spirituell als früher". Allerdings hätte sich "die Orte der Kommunikation [verschoben]".
Landing-Page mit Informationen zu Glauben und Leben
Wer godspot nutzen möchte, wird zunächst, erklärt der EKBO, auf eine Landing-Page geleitet. Diese informiere über das kirchliche Gebäude und die dazugehörige Gemeinde. Auch die Themen Glauben und Leben sollen dort behandelt werden. Von dort aus können sich Nutzer dann frei im Internet bewegen. Weder müssen für die Nutzung Daten herausgegeben werden, noch soll Werbung geschaltet sein.
Der godspot wird von einem separaten Dienstleister eingerichtet, der sich auch um die "nötige Sicherheit" kümmern und "eine eindeutige Regelung der Störerhaftung" garantieren soll. (kbe)