Gericht bestätigt europäischen Haftbefehl gegen Julian Assange

Das Stockholmer Bezirksgericht hat einen Antrag der Anwälte des Wikileaks-Gründers abgewiesen, den EU-Haftbefehls aufzuheben.

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Gericht bestätigt europäischen Haftbefehl gegen Julian Assange

(Bild: dpa, Archiv)

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Von
  • Detlef Borchers

Ein schwedisches Gericht hat am Mittwoch den Haftbefehl gegen Julian Assange bestätigt. Das Bezirksgericht Stockholm wies einen Antrag der Anwälte des Wikileaks-Gründers auf Aufhebung des Haftbefehls in erster Instanz zurück. Gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts kann vor dem schwedischen Appellationsgericht Berufung eingelegt werden. Dies wollen Assanges Anwälte tun.

Zur Begründung teilt das Gericht kurz mit, es bestehe weiter Anlass für den Verdacht auf Vergewaltigung in einem minderschweren Fall. Auch gebe es weiterhin die Gefahr, dass Assange sich diesem Verfahren durch eine Flucht entziehen könnte. Explizit wandte sich das Gericht gegen die Bewertung einer UN-Arbeitsgruppe, Assanges Freiheitsrechte würden durch Schweden verletzt.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die für Assanges Vernehmung zuständige Generalstaatsanwältin Marianne Ny zufrieden darüber, dass das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft entsprochen habe, den Fall weiter zu verfolgen. Sie warte seit März 2016 auf eine Antwort von Ecuador auf ihr erneutes Gesuch, Assange in der Londoner Botschaft des Landes befragen und eine DNA-Probe nehmen zu können. (anw)