EU-Rat befürwortet Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Wettbewerbsrat hat einen Richtlinienentwurf angenommen, mit dem Betriebsgeheimnisse und "vertrauliche Informationen" besser geschützt werden sollen. Kritiker sehen die Medienfreiheit und Whistleblower in Gefahr.

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Der Rat für Wettbewerb in der EU tagt in Brüssel

Der Rat für Wettbewerb in der EU tagt in Brüssel.

(Bild: EU)

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Die für den Wettbewerb zuständigen Minister der EU-Länder haben am Freitag bei ihrem Ratstreffen in Brüssel umstrittene neue Regeln bestätigt, mit denen Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Betriebsinformationen besser geschützt werden sollen. Der Richtlinienentwurf verpflichtet die Mitgliedsstaaten auf gemeinsame Maßnahmen gegen unerlaubte Verwendung sensibler Unternehmensdaten. Die Maßnahmen sollen dabei abschreckend wirken, ohne Grundrechte oder Allgemeininteressen zu beschneiden.

52 zivilgesellschaftliche Organisationen hatten den EU-Rat zuvor aufgefordert, bei der Initiative deutlich nachzubessern. Sie sind der Ansicht, dass die Gratwanderung zwischen Unternehmens- und Whistleblowerschutz nicht gelungen ist. Mit der Richtlinie in der aktuellen Fassung seien Journalisten, Gewerkschaftler oder Whistleblower einem Klagerisiko ausgesetzt, wenn sie interne Informationen öffentlich machen.

Die Ratsmitglieder, zu denen Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums gehörten, wollten den mit dem EU-Parlament gefundenen Kompromiss aber nicht mehr anfassen und verabschiedeten das Vorhaben unverändert. Sie betonen in einer Erklärung, dass die Richtlinie investigativen Journalismus nicht gefährde und den "Schutz der journalistischen Quellen nicht in Frage" stelle.

Auch "Personen, die in gutem Glauben im allgemeinen öffentlichen Interesse Geschäftsgeheimnisse preisgeben", würden nicht schlechter gestellt, heißt es beim Rat. Es sei Sache der zuständigen nationalen Justizbehörden darüber zu urteilen, ob "die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses" etwa nötig gewesen sei, um ordnungswidriges Verhalten oder eine strafbare Handlung aufzudecken. Die EU-Abgeordneten hatten den Entwurf im April beschlossen, sodass das Gesetz nun im Amtsblatt der Union veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. Die Mitgliedsländer haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorschriften national umzusetzen. (vbr)