Bayern erwägt Verfassungsklage wegen UMTS-Milliarden

Bayern läßt derzeit die Chancen dafür prüfen, mit einer Verfassungsklage eine Beteiligung der Länder an den UMTS-Milliarden zu erreichen.

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Von
  • Christian Rabanus

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber hat in einem Interview angekündigt, dass Bayern eine Klage gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen der Aufteilung der UMTS-Erlöse erwäge. Nach Artikel 106 des Grundgesetzes müsse eine deutliche Veränderung der Einnahmesituation von Bund und Ländern auch eine Veränderung des Verteilungsschlüssels der Einnahmen zur Folge haben, sagte er dem Fernsehsender SAT1. Wenn die Bundesregierung das nicht einsehe, müsse man eben das Verfassungsgericht anrufen.

Karl-Michael Scheufele, Sprecher der bayersischen Staatskanzlei, teilte auf Anfage von c't mir, dass unter Federführung des bayerischen Finanzministeriums gerade ein Gutachten erarbeitet werde, in dem die Chancen einer Verfassungsklage geklärt werden sollten. Falle das Gutachten positiv aus, werde Bayern auf jeden Fall Karlsruhe anrufen, sagte Scheufele. Er konnte allerdings nicht sagen, wann das Gutachten vorliegen soll.

Der Sprecher betonte, dass Bayern nach wie vor an dem Vorschlag vom bayerischen Finanzminister Kurt Faltlhauser festhalte, die Erlöse aus dem Versteigerung der UMTS-Lizenzen zur Tilgung des Fonds Deutsche Einheit zu nutzen. Mit dem Plan einer Schuldentilgung sei auch Bayern prinzipiell einverstanden, aber davon müssten auch die Länder und Kommunen profitieren. Die Tilgung des Fonds Deutsche Einheit würde sich daher besonders anbieten, da sich in diesem Fonds Verbindlichkeiten des Bundes, der Länder und der Kommunen in Höhe von 78 Milliarden Mark angesammelt hätten. (chr)