BKA-Erfolge gegen Cybercrime: "Auch wir haben eine Bitcoin-Wallet"

Peter Henzler, Vize-Chef des Bundeskriminalamt (BKA), verwies auf der Potsdamer Sicherheitskonferenz auf Fortschritte im Kampf gegen Darknet-Plattformen. Ein Generalstaatsanwalt drängte auf verschärfte Hackerparagraphen.

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(Bild: dpa, Oliver Berg/Symbol)

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"Es gelingt uns immer mehr mit den zuständigen Staatsanwaltschaften, Darknet-Plattformen zu beschlagnahmen", freute sich Peter Henzler, Vize-Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), am Mittwoch auf der 2. Potsdamer Sicherheitskonferenz am Hasso-Plattner-Institut (HPI). Auch die Ermittler kauften im digitalen Untergrund mittlerweile Rauschgift oder Waffen und verfolgten durch spezielle forensische Werkzeuge Transaktionen.

Ex-BKA-Chef Jörg Ziercke hatte die Zukunft der Polizeiarbeit im Netz 2013 angesichts von Bitcoin, Darknet und Anonymisierungsnetzwerken noch düster ausgemalt. Online-Fahnder haben laut Henzler inzwischen aber deutlich aufgeholt: "Wir sind in der Lage, im Internet zu ermitteln, Akteure umzudrehen, ihre Plattformen zu übernehmen und Bitcoins sicherzustellen." Auch das BKA habe schließlich mittlerweile "eine Bitcoin-Wallet".

Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft will das BKA nach dem Vorbild der US-amerikanischen National Cyber-Forensics & Training Alliance des FBI weiter vorantreiben, berichtete Henzler weiter. Dafür sei mit drei Banken bereits ein Verein mit klaren Kooperationsregeln gegründet worden. Zusammen mit dem HPI arbeite das BKA bei der Auswertung von Massendaten. Dabei gehe es etwa darum, Videos auszuwerten oder soziale Netzwerke zu beobachten.

Als "abgeschottete Umgebung" habe die Behörde auch eine "Boston-Cloud" aufgebaut, in die Bürger etwa Videos oder Fotos von besonders schweren Straftaten hochladen könnten, erzählte Henzler. Benannt sei das System, das das BKA etwa nach den "Vorfällen in der Silvesternacht in Köln" eingesetzt habe, nach Ermittlungsaktivitäten der US-Fahnder nach dem Attentat bei einem Marathon in der Ostküstenmetropole.

Der hessische Generalstaatasanwalt Helmut Fünfsinn warb für Gesetzesanpassungen, um die Strafverfolger für das Internet der Dinge zu rüsten. Dafür müssten etwa die Hackerparagraphen im Strafgesetzbuch (StGB) reformiert werden, die das Ausspähen oder Abfangen von Daten oder Computersabotage kriminalisieren. Von der Justizministerkonferenz prinzipiell bereits befürwortet sei eine neue Klausel, "um das Wirken von Botnetzen unter Strafe stellen". Klargestellt werden müsse zudem, dass "Haushaltsgeräte, die keine Rechner in dem Sinne sind", zu schützen seien und nicht sabotiert werden dürften. Weiter sprach sich Fünfsinn dafür aus, einen Strafgesetzparagrafen "auf das Gebrauchsrecht von IT-Systemen" zu übertragen, der das "unbefugte Benutzen eines Fahrrads oder Autos" unter Strafe stelle. (anw)