Verfassungsschutz im NSA-Ausschuss: Töten mit Handydaten geht gar nicht

Leitende Mitarbeiter des Staatsschutzes und des Innenministeriums versicherten im Bundestag, dass an die USA weitergegebene Handydaten ihrer Ansicht nach "nicht ortungsfähig" seien. Ein Rätsel bleibt, wieso es obendrein einen Erlass brauchte.

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Bundesamt für Verfassungsschutz

Bundesamt für Verfassungsschutz

(Bild: BfV)

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Die Ansage von Ex-NSA-Chef Michael Hayden, dass die USA mit Metadaten töteten, erschließt sich deutschen Insidern nicht. Über Ortungsmöglichkeiten mache er sich "natürlich Gedanken" bei der Weitergabe von Handynummern an die NSA, erklärte der als "Henrik Isselburg" eingeführte Leiter des Referats "Operative Auswertung" beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Er gehe aber davon aus, dass Mobilfunknummern allein dafür nicht ausreichten.

"Wir haben keine ortungsfähigen Daten übermittelt", betonte Isselburg auf Nachfragen der Abgeordneten. "Wir hatten gar keine." Das BfV setze selbst auch Imsi-Catcher ein und sein Referat habe daher auf der Arbeitsebene nachgefragt. Die Antwort der Experten habe aber gelautet, es klappe "nicht so genau, jemand anhand der Mobilfunknummer zu orten".

Der Verfassungsschutz nehme so auch mit seiner Praxis nicht billigend in Kauf, dass Menschen illegal hingerichtet würden, unterstrich Isselburg: "Wir wollten kein Teil des Drohnenkrieges sein". Er stritt zunächst ab, dass das BfV zusätzlich auch Seriennummern von Mobiltelefonen an die NSA weitergebe. Nach einem Vorhalt der Obfrau der Linken, Martina Renner, musste er dies aber doch einräumen. Gegebenfalls würden zudem Mail-Adressen, Nicknames und Daten von Kontaktpersonen transferiert. Auch die Summe dieser Informationen sei seines Wissens nach aber nicht zur Ortung geeignet.

Hinweise von Parlamentariern, dass Handynutzer per Triangulation lokalisierbar seien und die Mobilfunknummer dafür grundlegend sei, konnten Isselburg nicht von seiner Meinung abbringen. Auch die Ausführungen eines Ex-Drohnenpiloten im Ausschuss, wonach Metadaten die Voraussetzung für Angriffe bildeten, seien nicht verifizierbar gewesen. Sollte der Bundestag dazu aber ein Gutachten in Auftrag geben, werde das BfV die Ergebnisse gern zur Kenntnis nehmen.

Wieso es im Herbst 2010 nach einem Drohnenschlag gegen den deutschen Staatsbürger Bünyamin E. und einen Mitreisenden einen Erlass aus dem Bundesinnenministerium gab, dass mit übergebenen Daten keine Ortung von Personen möglich sein dürfe, erschloss sich Isselburg nach eigenen Angaben nicht. Eigentlich war diese Bestimmung in der Logik des Zeugen in dreifacher Weise überflüssig: Den Staatsschützern lagen GPS-Daten ohnehin nicht vor und die Rechtsbasis für den Transfer ließ eine solche Weitergabe prinzipiell auch nicht zu. Dazu kam der Hinweis auf jedem übergebenen Datenblatt, dass dieses "nur für nachrichtendienstliche Zwecke im deutschen Sinne" verwendet werden dürfte. (anw)