NSA-Untersuchungsausschuss darf BND-Spionage gezielt prüfen

Nach sechsmonatigem Streit haben sich Opposition und Koalition darauf verständigt, dass der NSA-Ausschuss des Bundestags auch BND-Selektoren unter die Lupe nehmen soll. Es geht um das "Ausspähen unter Freunden".

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NSA-Untersuchungsausschuss

(Bild: dpa / Daniel Naupold)

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Drei Jahre nach den ersten Snowden-Enthüllungen steht dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags im nächsten Halbjahr weitere Arbeit ins Haus: Opposition und die Regierungsfraktionen haben sich am Freitag im Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments darauf geeinigt, dass das im März 2014 eingesetzte Gremium nach seinen bisherigen 100 Sitzungen neben Suchmerkmalen der NSA auch eigene Selektoren des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Detail in den Blick nehmen darf.

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Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Klären sollen die Abgeordneten dabei auch laut dem heise online vorliegenden Antrag der Linken und Grünen, "ob die Bundesregierung alle bestehenden gesetzlichen Informationspflichten" gegenüber den parlamentarischen Kontrollgremien und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz Andrea Voßhoff "umfassend und zutreffend" erfüllt hat. In einer ersten Vernehmung eines Zeugen zu den BND-Selektoren unter ausnahmsweise gelockerten Bedingungen war im Januar bereits herausgekommen, dass der noch amtierende Chef der Behörde, Gerhard Schindler, und das Kanzleramt bereits im Oktober 2013 über illegitime Vorgänge Bescheid wussten und dies fast ein Jahr unter Verschluss hielten.

Der BND steht im Verdacht, nicht nur mit rechtswidrigen Suchmerkmalen der NSA, sondern auch mit einer eigenen Auswahl etwa von Telefonnummern oder IP-Adressen zur Telekommunikationsüberwachung gegen deutsche sowie europäische Interessen verstoßen und "Freunde" ausspioniert zu haben. Obleute des NSA-Untersuchungsausschuss durften im November eine Liste mit 10.000 bis 20.000 solcher kritischen BND-Selektoren unter hohen Sicherheitsvorkehrungen einsehen.

Den Oppositionsvertretern erschien das Material dabei brisant genug, um es im Detail in dem parlamentarischen Gremium zu prüfen, in dem die NSA-Affäre aufgearbeitet werden soll. "Da stehen kuriose und relevante Dinge drin", erklärte der Grüne Konstantin von Notz. Dazu könnten nun endlich Zeugen ausführlich befragt werden. Der Antrag soll bereits am Donnerstag ohne Aussprache im Plenum beschlossen werden, wobei sich CDU/CSU und SPD enthalten wollen.

Die Bundesregierung war der Ansicht, dass die BND-Suchbegriffe für die Internet- und Satellitenaufklärung nicht Teil des Untersuchungsgegenstands seien und allein im speziellen Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) behandelt werden dürften. Die Opposition drohte daher, einen eigenen Untersuchungsausschuss für die Selektoren des Auslandsgeheimdienstes zu beantragen und mit ihren Minderheitsrechten durchzupauken.

Der jetzt gefundene Kompromiss sieht vor, dass nicht alle BND-Suchmerkmale auf den Tisch kommen sollen, sondern nur solche, die der BND "aus der Erfassung genommen", also nicht mehr für seine Überwachung herangezogen hat. Prüfen sollen die Volksvertreter dabei etwa, welche der Suchbegriffe von einer Sicherheitsbehörde der sogenannten 5-Eyes-Staaten USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland stammten und "wie und durch wen" sie zuvor "als relevant für eine Steuerung identifiziert wurden" und wie genau es zu ihrer "Löschung" kam.

Sollte die Beweisnahme Anhaltspunkte etwa dafür ergeben, dass die NSA einem "Global-Reach"-Ansatz folgend arbeitsteilig eine weltweite Überwachung der Kommunikation durchführte und den BND darin einband, wird der Auftrag des Ausschusses um die Aufgabe erweitert, daraus gegebenenfalls "rechtliche, technische und politische Schlussfolgerungen" zu ziehen. Die Opposition will darüber hinaus auch die NSA-Selektoren selbst einsehen und klagt deswegen vorm Bundesverfassungsgericht. (anw)