Hamburg: Erste Bußgelder wegen Nichtumsetzung des Safe-Harbor-Urteils

In Hamburg haben die ersten drei Unternehmen Bußgelder bezahlt, weil sie ihre Übermittlung von personenbezogenen Daten nicht rechtzeitig auf eine rechtssichere Alternative zu Safe Harbor umgestellt hatten. Dabei kamen sie glimpflich davon.

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(Bild: dpa, Jens Wolf)

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Auf den Tag genau acht Monate nachdem der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen gekippt hat, berichtet Hamburgs Datenschutzbeauftragter von den ersten rechtskräftigen Bußgeldern gegen Unternehmen, die ihre Datentransfers nicht rechtzeitig auf eine rechtssichere Grundlage gestellt haben. Drei Firmen mussten demnach inzwischen Bußgelder bezahlen, weil sie in unzulässiger Weise Mitarbeiter- und Kundendaten in die USA übermittelt haben. Wie die Datenschützer laut Spiegel Online erklärten, handelt es sich bei den Betroffenen um Adobe, Punica und Unilever.

Die drei Unternehmen gehören demnach zu der kleinen Gruppe von Firmen, die ein halbes Jahr nach dem Wegfall von Safe Harbor keine rechtssichere Alternative geschaffen hatten. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens hätten sie das aber nachgeholt, weswegen die bereits abgeschlossen und die Strafen verringert werden konnten. Adobe bezahlte demnach 8000 Euro, Punica 9000 Euro und Unilever 11.000 Euro. Unternehmen, die ihren Datentransfer jetzt nicht umgestellt hätten, müssten aber mit deutlich höheren Strafen rechnen, so die Datenschützer.

Der Europäische Gerichtshof hatte mit Safe Harbor Anfang Oktober 2015 die bis dahin am häufigsten genutzte rechtliche Grundlage für den Transfer personenbezogener Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt: Safe Harbor habe den Vereinigten Staaten ein der EU vergleichbares Datenschutzniveau unterstellt, das sei aber nach den Snowden-Enthüllungen nicht mehr haltbar. Während die Europäische Kommission und die US-Regierung versuchten, einen Nachfolger auszuhandeln, mussten Unternehmen aber bereits reagieren und ihre rechtliche Grundlage anpassen. Präferiert werden dabei die sogenannten Standardvertragsklauseln, aber auch da gibt es Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit. (mho)