BR24: Rechtsstreit über Nachrichten-App des Bayerischen Rundfunks beendet

Schon seit Jahren streiten sich die Zeitungsverlage mit der ARD über die "Tagesschau"-App. In Bayern ist ein ganz ähnlicher Rechtsstreit jetzt zu Ende gegangen – mit unterschiedlichen Einschätzungen.

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BR24: Rechtsstreit über Nachrichten-App des Bayerischen Rundfunks beendet

(Bild: BR)

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Von
  • dpa

Der Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Rundfunk und Zeitungsverlegern über die Nachrichten-App BR24 ist beendet. Der BR gab vor dem Landgericht München I eine Unterlassungserklärung ab, wie beide Prozessparteien am Dienstag mitteilten. Während der BR von einer Einigung sprach, meldeten die Verleger eine "empfindliche Niederlage für den BR". Beim Landgericht war zunächst niemand zu erreichen.

Nach Sender-Angaben bezieht sich die Unterlassungserklärung auf eine Form der App, wie sie kurz nach ihrer Veröffentlichung im September 2015 bestand – nicht auf die jetzige Form. Inzwischen gebe es deutlich mehr Fotos und Videos.

Elf bayerische Zeitungsverleger waren gegen den Bayerischen Rundfunk vor Gericht gezogen, weil sie ihm vorwarfen, mit seiner App BR24 den Rundfunkstaatsvertrag zu verletzen. Dieser verbietet den beitragsfinanzierten Sendern presseähnliche Angebote, die nicht sendungsbezogen sind. Der Wettbewerb mit digitalen Nachrichtenangeboten der privaten Presse werde dadurch verzerrt. Nach Angaben der Verleger hatte das Landgericht München I als Tendenz erkennen lassen, dass es das beanstandete Angebot BR24 als presseähnlich ansehe und so ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag gegeben sei.

Nach BR-Angaben bezieht sich die Unterlassungserklärung allein auf das Angebot der App vom 29. September 2015, das die Zeitungsverleger mit ihrer Klage angegriffen hatten. Die App sei inzwischen erheblich weiterentwickelt, der Vorwurf der "Presseähnlichkeit" ausgeräumt worden. "Die Klägerinnen hatten für das Musterverfahren einen Beispieltag aus dem Angebot von BR24 ausgewählt", teilten die Verleger mit. Nach Angaben der Verleger trägt der BR die Kosten des Verfahrens.

In einem jahrelangen Konflikt um die Tagesschau-App der ARD hatten die Zeitungsverlage 2015 einen wichtigen Etappensieg errungen: Der Bundesgerichtshof folgte ihrer Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das die Anwendung für Smartphones und Tablets noch für rechtmäßig erklärt hatte. Die Kölner Richter müssen neu über den Fall verhandeln und prüfen, ob es sich bei den Inhalten der App im Wesentlichen um ein presseähnliches Angebot handelt. Solche untersagt der Rundfunkstaatsvertrag. (anw)