Joomla-Verein kämpft um seine Gemeinnützigkeit

Der J and Beyond e. V., der weite Teile der deutschen Joomla-Community umfasst, kämpft um seine Gemeinnützigkeit. Um die Prozesskosten zu decken, wurde eine Crowdfunding-Kampagne ins Leben gerufen.

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Crowdfunding-Kampagne des J and Beyond e. V.
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Der deutsche Joomla-Verein "J and Beyond e. V.", der auch die Website joomla.de betreibt, will den Status der Gemeinnützigkeit gerichtlich erstreiten. Um die Kosten des entsprechenden Verfahrens zu stemmen, wurde eine Crowdfunding-Kampagne ins Leben gerufen, die bereits in den ersten 24 Stunden die angepeilten 5000 Euro erreicht hat. Unterstützung gab es dabei nicht nur von Joomla-Supportern, sondern auch aus der Open-Source-Community, etwa von der Typo3-Association oder der Contao-Community.

Der 2004 ursprünglich als "Mambo e. V." ins Leben gerufene Verein hat sich die Förderung der Nutzung freier Software auf die Fahnen geschrieben. 2012 verweigerte das zuständige Finanzamt Aachen jedoch die bis dahin unbestrittene Anerkennung als gemeinnützig und die damit verbundene reduzierte Besteuerung.

Die Unterstützung von Open-Source-Software reicht alleine in Deutschland noch nicht aus, um als gemeinnützig anerkannt zu werden. Das Vereinsziel umfasst laut Satzung aber auch die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, was laut §52 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck anerkannt ist. Offenbar zweifelt das Finanzamt Aachen jedoch daran, dass Veranstaltungen wie die Joomla-Konferenz JoomlaDay mit ihren Vorträgen das Bildungsziel erfüllen.

Nach ergebnislosen Diskussionen mit dem Finanzamt hat der Verein Klage beim Finanzgericht Köln eingereicht – und in erster Instanz verloren. "Nur Vereinsaktivitäten, die zwingend notwendig sind, um den Vereinszweck zu erreichen, sind "Zweckbetrieb" und somit steuerfrei," so David Jardin, Vorstandsmitglied im J and Beyond e. V. "Das Finanzamt Aachen hält die Veranstaltungen des J and Beyond e. V. allerdings nicht für zwingend notwendig. Es gebe andere Wege." "J and Beyond e. V." hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen, die das Finanzgericht Köln explizit zugelassen hat. (lmd)