Causa Lovoo: Was bisher geschah – und was den Verantwortlichen droht

Am Mittwoch hat das LKA Dresden bei Lovoo eine Razzia durchgeführt. Nach Einschätzung eines Strafrechtlers droht den Verantwortlichen jeweils bis zu zehn Jahre Haft. Geprellte Nutzer haben Chance auf Schadensersatz.

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Lovoo
Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Holger Bleich
  • Ronald Eikenberg
Inhaltsverzeichnis

Vergangenen Mittwoch durchsuchte das LKA Sachsen in Rahmen ihrer Ermittlungen gegen die Dating-Plattform Lovoo insgesamt 16 Objekte, darunter die Lovoo-Geschäftsräume in Dresden, Berlin und Privatwohnungen. Der Staatsanwalt hat drei Haftbefehle gegen Mitglieder der Lovoo-Führungsriege erwirkt. Auslöser der Ermittlungen war der c't-Artikel Herzensbrecher, Dating-Plattform Lovoo im Fake-Verdacht, der in Ausgabe 21/15 erschienen ist.

Wer wissen möchte, wer das eigene Lovoo-Profil besucht hat, muss Credits investieren oder ein Abo abschließen.

Sollte Lovoo wie von c't geschildert vorgegangen sein, sieht Strafrechtler Udo Vetter darin einen klaren Betrug an den Kunden. Im Gespräch mit heise online ging er in diesem Fall von einem gewerbsmäßigen Betrugsverdacht in einem besonders schweren Fall aus, eventuell sogar bandenmäßig. Und darauf stünden bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Die zwei Geschäftsführer Benjamin Bak (CEO) und Alexander Friede (COO) verbleiben nach Prüfung durch den Haftrichter wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Björn Bak (CPO) ist nach wie vor außer Vollzug. Bak hatte sich am Mittwoch nach der Razzia den Behörden gestellt. Warum er später von einem Haftrichter wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.

Für potenziell Geschädigte sieht Vetter gute Chancen auf Schadensersatz. Sollte sich der Verdacht bestätigen, habe Lovoo den Vertrag mit den Nutzern wissentlich schlecht oder vielleicht auch gar nicht erfüllt. Die Geschädigten müssen den Schaden anhand von Abrechnungen beziffern und könnten das bezahlte Geld zurückfordern.

Vetter wies darauf hin, dass man in einem solchen Fall nicht abwarten müsse, bis ein strafrechtliches Urteil ergeht. Beispielsweise könnten potenziell Geschädigte mittels eines Anwalts auch Einsicht in die Strafakte zum laufenden Verfahren beantragen und sich ein Bild zu dem Betrugsverdacht machen, den die Dresdner Staatsanwaltschaft hegt.

Im Herbst vergangenen Jahres war c't von einem Whistleblower kontaktiert worden, um auf möglicherweise betrügerische Machenschaften bei der Dating-Plattform Lovoo aufmerksam zu machen. Er behauptete unter anderem, dass Lovoo systematisch Fake-Profile erstellt (sogenannte "Promoter / Promote Bitches") und nutzt, um männliche Nutzer zu kostenpflichtigen Aktivitäten zu animieren. Das Projekt soll den Namen "Tu Gutes" tragen.

Um seinen Behauptungen zu untermauern, sandte er c't ein umfangreiches Datenpaket mit einer Gesamtgröße von über 50 GByte zu. Darunter befanden sich mehrere Mail-Postfächer im PST-Format, die anscheinend Mitgliedern der Lovoo-Führungsriege zuzuschreiben sind. Die Mails reichen über mehrere Jahre zurück bis hin zur Unternehmensgründung. Eine ausführliche technische und inhaltliche Auswertung von c't kam zu dem Ergebnis, dass die zugesandten Daten höchstwahrscheinlich echt sind.

Interne Mails bekräftigen Abzock-Verdacht gegen Dating-Plattform Lovoo (8 Bilder)

In den Mails tauschen sich Mitglieder Lovoo-Führungsriege über Details des Projekt und dessen Auswirkungen auf den Umsatz aus. Das Datenpaket enthielt zudem Quellcode, der allem Anschein nach vom Lovoo-Backend stammt – unter anderem mit einem Bot-Generator, der dazu dient, Fake-Profile mit bestimmten Eigenschaften anzulegen.

c't wandte sich anschließend mehrfach schriftlich an Lovoo, um dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die durch den Whistleblower aufgeworfenen Vorwürfe aus der Welt zu räumen. Die konkreten Fragen blieben unbeantwortet, stattdessen beauftragte die Lovoo GmbH einen Rechtsanwalt. Dieser teilte c't mit, dass Lovoo den Inhalt dieses Artikels erahne und dass er falsch sein müsse sowie jeder Grundlage entbehre.

Nahezu parallel beobachtete c't, dass auf der Plattform zahlreiche Profile gelöscht wurden, die in das vom Informanten geschilderte Schema passten – mutmaßlich Fakes. Zu diesem Zeitpunkt berichteten auch etliche Nutzer, dass viele Profile, die zuvor mit ihnen interagiert hatten, spurlos verschwunden sind. c't veröffentlichte das Ergebnis der Auswertung in c't 21/15, die am 18. September 2015 an die Abonnenten ausgeliefert wurde.

Nach unserem Artikel wandte sich Lovoo per Blogpost an seine Nutzer.

(Bild: Lovoo Blog)

Als Reaktion auf den Artikel wandte sich Lovoo an seine damals (nach eigenen Angaben) 36 Millionen Nutzer. Demnach enthalte der "unschöne Artikel" lediglich "aus der Luft gegriffene Anschuldigungen". In einer Stellungnahme, die Lovoo an andere Medienvertreter verschickt hat, heißt es: "Die in dem Artikel genannten Vorwürfe weist LOVOO zurück. Die in dem Artikel zitierten Passagen aus internen Emails – sofern authentisch – zu unseren Anti-Spam Initiativen sind von den Autoren falsch verstanden und fahrlässig in einen anderen Zusammenhang gestellt worden." Ferner nahm Lovoo "mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass weder die Autoren des Artikels, Holger Bleich, Ronald Eikenberg, Heiko Frenzel sowie Torsten Kleinz, noch der verantwortliche Heise-Verlag ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht augenscheinlich nicht nachgekommen sind."

Das Unternehmen behauptete, es habe der Zeitschrift angeboten, die entstandenen Fragen in einem Pressegespräch zu beantworten, was c't aber abgelehnt hätte. Tatsächlich wurde lediglich ein Hintergrundgespräch im vertraulichen Rahmen offeriert. c't bat Lovoo am Dienstag, den 22. September 2015, erneut um Erläuterungen. Doch das Unternehmen lehnte eine schriftliche Stellungnahme gegenüber c't weiterhin ab.

Der Fall Lovoo erzeugte ein enormes Medienecho. Danach passierte scheinbar lange Zeit nichts. Lovoo war weiterhin in Betrieb, die Vorwürfe blieben im Raum. Am 8. Juni – neun Monate nach Erscheinen des ersten Artikels zum Thema – schlug schließlich überraschend das LKA Sachsen zu. Auf Grundlage der c't-Recherche hatte es Ermittlungen eingeleitet, in deren Rahmen sich herausgestellt haben muss, dass die im Artikel angestellten Vermutungen plausibel sind. (hob) / (rei)