Apples App-Abos: Offene Fragen bleiben

Zwar sollen ab Herbst alle App-Arten Abonnements anbieten können, doch sei das Geschäftsmodell nicht für jede App angebracht, schränkt Apple ein – und nennt lediglich zwei spezifische Typen.

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Apple

(Bild: dpa, Paul Miller)

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Von
  • Leo Becker

Apples geplante Öffnung des Abo-Modells für alle Arten von Apps lässt Fragen offen, wie Entwickler bemängeln. Das Unternehmen hat bislang nämlich nur zwei Typen für die Abonnements mit Verlängerungsautomatik explizit aufgeführt: Apps, die kontinuierlich neue Inhalte anbieten – beispielsweise Zeitungen oder Video-Streaming-Dienste – beziehungsweise Dienste wie Cloud-Anbieter oder etwa Online-Multiplayer-Spiele.

Ob auch eine eigenständige iOS-App ohne Cloud-Back-End als Abo angeboten werden kann, bleibt unklar, merkt der Mac- und iOS-Entwickler Brent Simmons an. Apple führt auf, dass zwar "alle Kategorien von Apps für Abonnements qualifiziert" sind, das Geschäftsmodell aber nicht "für jede App angebracht ist". Wird der iPhone-Hersteller solche Apps dann generell ablehnen oder könne man das Abo-Modell trotz der Warnung dennoch probieren, fragt Simmons.

Apple nennt auch kontinuierliche Weiterentwicklung und Funktionserweiterungen als Beispiele für erfolgreiche Abo-Apps. Im Gespräch mit The Verge erklärte Apples Marketing-Chef Phil Schiller, das neue Modell erlaube zum Beispiel auch Profi-Apps, regelmäßige Einkünfte zu erzielen. Unter bestimmten Voraussetzungen wurden bisher auch schon Produktivitäts-Apps für Abonnements zugelassen, etwa Microsoft Office. Der Konzern könnte sich weiter vorbehalten, das Abo-Modell bei bestimmten Apps abzulehnen.

Offen bleibt zudem, ob Abo-Apps eine kostenlose Basisfunktionalität anbieten müssen und wie der Nutzer nach der Kündigung eines Abonnements beispielsweise weiter Zugriff auf seine Daten erhält. Erste Details dürfte Apple auf der Entwicklerkonferenz WWDC in der kommenden Woche bekanntgeben.

Apps, die Abonnements verkaufen, müssen dafür derzeit zwingend Apples In-App-Schnittstelle benutzen. Entwickler dürfen zudem nicht auf eine externe Kaufmöglichkeit für das Abonnement verlinken – etwa in einem integrierten Browser. Änderungen zu diesen strikten Vorgaben für Abos hat das Unternehmen bislang nicht in Aussicht gestellt. (lbe)