elektronische Gesundheitskarte: Arvatos Verzeichnisdienst für Arzt-zu-Arzt-Kommunikation steht

Die vertrauliche Kommunikation von Ärzten und anderen Heilberuflern kann beginnen. Nach Auskunft von Arvato Systems ist der zentrale Verzeichnisdienst ans Netz gegangen.

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elektronische Gesundheiskarte: Arvatos Verzeichnisdienst für Arzt-zu-Arzt-Kommunikation steht
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Von
  • Detlef Borchers

Arvato Systems hat den Verzeichnisdienst für die Kommunikation der Leistungserbringer (KOM-LE) fertiggestellt. Der nach dem OSCP-Statusprotokoll arbeitende Dienst ist für alle Inhaber eines elektronischen Heilberufeausweises die zentrale Prüfungsinstanz für die in der telematischen Infrastruktur des Gesundheitswesens genutzten Zertifikate. Er wird jetzt von der Projektgesellschaft Gematik geprüft.

Nach dem E-Health-Gesetz soll die "sichere Kommunikation der Leistungserbringer" (Ärzte und Krankenhäuser) Mitte 2017 in den allgemeinen Wirkbetrieb gehen und erste Erprobungen bereits am 1. Juli 2016 laufen. Für jeden elektronischen Entlassbrief sollen dann bei der Erstellung 1 Euro Telematikzuschlag, bei der Entgegennahme 50 Cent Telematikzuschlag an den jeweiligen Arzt bis zum 30. Juni 2018 gezahlt werden. Danach soll der elektronische Entlassbrief für alle verpflichtend sein. Weiterhin gibt es einen Telematikzuschlag von 55 Cent für den elektronischen Arztbrief, mit dem sich Ärzte untereinander Mitteilungen zuschicken.

Damit diese Kommunikation funktioniert, muss es neben elektronischen Heilberufsausweisen mit qualifizierten Signaturen einen Verzeichnisdienst geben, der über alle Zertifikate und ihre Lebensdauer Buch führt, dazu eine Sperrliste, in der ungültig gewordene Zertifikate gespeichert werden. Dieser Verzeichnisdienst wurde nun vom Auftragnehmer Arvato Systems für den Test freigegeben. Arvato selbst hält den Dienst für eine der ersten nutzenbringenden Anwendungen der Telematikinfrastruktur: "So können beispielsweise sensible Patientenberichte unter Ärzten digital signiert und verschlüsselt über eine E-Mail-Schnittstelle direkt aus dem Patientenmanagementsystem ausgetauscht werden. Der bisherige, eher unsichere Weg über das Internet oder per Fax entfällt."

Der GKV-Spitzenverband, der für den Telematikzuschlag bei elektronischen Entlassbriefen und Arztbriefen pro Jahr bis zu 250 Millionen Euro ausgeben muss, weist darauf hin, dass diese Briefe nach dem E-Health-Gesetz nur über die Dienste der telematischen Infrastuktur verschickt werden dürfen. "Eine finanzielle Förderung aus Mitteln der Beitragszahler von Anwendungen in potenziell unsicheren Netzen darf nicht fortgesetzt werden, wenn zukünftig parallel ein durch die Beitragszahler finanziertes sicheres Netz zur Verfügung steht." Damit positioniert sich der Verband deutlich gegen existierende Netze wie das KV-Safenet. (anw)