Normenkontrollrat kritisiert zähe Entwicklung beim eGovernment

In einem Gutachten bemängelt der Nationale Normenkontrollrat den im Vergleich zu anderen Ländern schleppenden Ausbau des eGovernment in Deutschland. Bund, Länder und Gemeinden müssten besser zusammenarbeiten, fordert er.

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Normenkontrollrat kritisiert zähe Entwicklung beim eGovernment

(Bild: dpa, Peter Steffen)

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Von
  • Christian Kirsch

Hierzulande soll der Nationale Normenkontrollrat (NKR) den Bürokratieabbau begleiten und kontrollieren. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich das Gremium seit längerem auch mit dem eGovernment und zeigt sich in einer aktuellen Studie wenig begeistert (PDF-Dokument) von dessen Entwicklung. In vielen aktuellen Untersuchungen erreiche Deutschland in diesem Bereich nur mittelmäßige bis schlechte Plätze: In der eGovernment-Rangliste der Vereinten Nationen sei es innerhalb eines Jahres von Platz 17 auf Platz 21 abgerutscht, im Vergleich der 27 EU-Mitglieder bezüglich der digitalen Unternehmensgründung kam es 2014 nur auf Platz 18.

Das bisherige Prinzip der örtlichen und fachlichen Zuständigkeit habe bislang verhindert, dass digitale Angebote über Verwaltungsgrenzen hinweg realisiert wurden. Auch das Wiederverwenden einheitlicher Komponenten sei durch diese Zersplitterung behindert worden. Der NKR verlangt deshalb eine bessere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden: "Notwendig ist eine Vereinbarung auf höchster politischer Ebene zwischen Bund, Ländern und Kommunen für einen E-Government-Pakt Deutschland. Kern einer solchen Vereinbarung sollte die Einigung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder sein, zu einer verbindlicheren und weitreichenderen Zusammenarbeit zu gelangen, als dies im Kontext des IT-Planungsrates bisher gewollt war."

Für viele häufig benötigte öffentliche Dienstleistungen sind die Gemeinden zuständig, etwa das An-/Ab- und Ummelden von Kraftfahrzeugen, die Verwaltung der Melderegister und das Wohngeld. Bei etlichen dieser Angebote, so das Fraunhofer Institut FOKUS in einer Studie 2015, ist das persönliche Erscheinen erforderlich (PDF-Dokument). Sie kommen deshalb höchstens für eine eingeschränkte Digitalisierung in Frage. Auch für den Antrag für das auf Bundesebene verwaltete Arbeitslosengeld ist persönliches Vorsprechen erforderlich.

Eine gründliche Digitalisierung der Verwaltungsprozesse für die Bürger würde also gesetzliche Änderungen erfordern, von denen das NKR-Gutachten jedoch nicht spricht. Es konzentriert sich vor allem auf die internen Abläufe der verschiedenen Verwaltungseinheiten und drängt darauf, bei deren Digitalisierung verbindliche Regelungen zu finden – die bisher präferierten "kann"-Bestimmungen hätten das eGovernment nicht vorangebracht. (ck)