Nach Gerichtsurteil: Keine Ehrendoktorwürde für Snowden in Rostock
Seit gut zwei Jahren währt in Rostock der Streit um die Vergabe der Ehrendoktorwürde an Edward Snowden. Ist die Bereitstellung brisanter Geheimdienst-Daten eine besondere wissenschaftliche Leistung oder nicht? Darüber hatten nun Richter zu entscheiden.
Hauptgebäude der Universität Rostock
(Bild: Darkone, Lizenz CC BY-SA 2.5)
NSA-Whistleblower Edward Snowden bleibt die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock versagt. Der Rat der Philosophischen Fakultät habe 2014 in seiner Beschlussvorlage für die Ehrung des ehemaligen US-Geheimdienstlers den vom Land vorgegebenen rechtlichen Rahmen verkannt, urteilten am Mittwoch die Richter am Verwaltungsgericht Schwerin.
Sie wiesen damit die Klage der Fakultät gegen die Entscheidung von Universitätsrektor Wolfgang Schareck zurück, das Verfahren wegen Zweifeln an der wissenschaftlichen Leistung Snowdens zu stoppen (Az.: 1 A 2088/15 SN).
Strenge Maßstäbe
Seit der Änderung des Landeshochschulgesetzes 2002 würden in Mecklenburg-Vorpommern besonders strenge Maßstäbe für die Verleihung einer Ehrendoktorwürde gelten, wie es sie vergleichbar nur noch in Berlin gebe. "In allen anderen Bundesländern wäre die Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch", sagte der Vorsitzende Richter Michael Skeries nach einer 20-minütigen internen Beratung der drei haupt- und zwei ehrenamtlichen Richter.
(Bild: dpa, Guardian/Greenwald/Poitras)
Der Gesetzgeber habe seinerzeit offenbar Gründe gehabt, die Hürden hoch zu setzen und besondere wissenschaftliche Leistungen zu verlangen. "Eine Ehrendoktorwürde für gesellschaftliche Verdienste war in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr gewollt", konstatierte Skeries, räumte aber ein, dass es in Einzelfällen im Land auch nach 2002 noch dazu gekommen sein kann.
Die Verleihung der Ehrendoktorwürde an den späteren Bundespräsidenten Joachim Gauck in Rostock könne hingegen nicht als Vergleichsfall herangezogen werden, da Gauck diese 1999 noch nach dem alten Landeshochschulgesetz bekommen habe, betonte der Vorsitzende Richter.
"Klassischer Aufklärer"
Die Philosophische Fakultät hatte im April 2014 mit großer Mehrheit beschlossen, Snowden die Ehrendoktorwürde zu verleihen und damit dessen Beitrag zur Bereitstellung und Aufbereitung wichtiger Datenbestände zu würdigen. Sie sah mit der Aufdeckung der Praktiken des US-Geheimdienstes NSA die Funktion eines klassischen Aufklärers erfüllt und damit eine hervorragende wissenschaftliche Leistung erbracht. Bei ihrem Antrag hatte sich die Fakultät unter anderem auch auf Rechtsgutachten namhafter Juristen gestützt.
Universitätsrektor Schareck hingegen bewertete die Übergabe des Datenbestands nicht als besondere wissenschaftliche Leistung, die eine Ehrendoktorwürde rechtfertigen würde, und verhinderte deshalb die Ernennung. Dagegen zog die Fakultät mit einer Klage vor das Verwaltungsgericht. Dieses entschied nun knapp ein Jahr nach Eingang zugunsten der Hochschulleitung, die in ihrer Rechtsauffassung auch Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) hinter sich wusste.
Neue Begründung?
Der Streit um die Ehrenpromotion sorgte bundesweit und international für Beachtung und könnte auch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts weitergehen. Der Anwalt der Fakultät, Olaf Methner, kündigte eine Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung an. Danach werde entschieden, ob der Richterspruch angefochten wird.
Der frühere Fakultätsdekan Hans-Jürgen von Wensierski, der das Verfahren zur Verleihung der Ehrendoktorwürde an Snowden maßgeblich mit vorangetrieben hatte, wollte auch einen neuen Antrag nicht ausschließen. Schließlich habe das Gericht nicht das Verfahren, sondern die Begründung beanstandet.
Das Verwaltungsgericht verzichtete nach Angaben von Skeries darauf, Snowden zu dem Verfahren zu laden, da er förmlich kein Beteiligter gewesen sei. "Keiner sah einen Anlass, Herrn Snowden beizuladen. Unsere Entscheidung greift nicht in seine subjektiven Rechte ein", sagte der Richter. (jk)