Biometrische Fahndung: FBI hat Zugriff auf über 411 Millionen Gesichtsbilder

Staatliche Kontrolleure haben die FBI-Praktiken zur Gesichtserkennung scharf kritisiert und besseren Datenschutz eingefordert. Die Polizeibehörde habe Auflagen nicht erfüllt und den Zugang zu biometrischen Daten enorm ausgeweitet.

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Prototyp des elektronischen Personalausweises

(Bild: dpa, Uli Deck/Symbolbild)

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Das FBI kann auf deutlich mehr Gesichtsbilder zugreifen als bislang öffentlich bekannt, insgesamt auf 411,9 Millionen biometrische Konterfeis von US-Bürgern und Ausländern. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichen Bericht des Government Accountability Office (GAO) hervor, das mit dem Bundesrechnungshof vergleichbar ist. Die Kontrollbehörde hat im Auftrag des US-Kongresses herausgefunden, dass das FBI mit Stand Dezember 2015 nicht nur rund 30 Millionen Gesichtsbilder in seiner eigenen Biometriedatenbank "Next Generation Identification" (NGI), sondern auch Zugang zu vergleichbaren Systemen anderer Behörden des Bundes und mehrerer Bundesstaaten hat.

Die meisten "Porträtfotos" mit Zugriffsmöglichkeit für das FBI hat laut der Untersuchung die Konsularabteilung des US-Außenministeriums mit 140 Millionen Bildern aus Visa-Anträgen gesammelt. 6,7 Millionen Aufnahmen steuert das Automatische Biometrische Identifikationssystem des Pentagons bei, unter anderem von Personen, die US-Streitkräfte im Ausland in Gewahrsam genommen haben.

Die größten Batzen aus den Bundesstaaten liefern Illinois und North Carolina mit 43 beziehungsweise 36 Millionen Gesichtsbildern aus Führerscheinen, Michigan folgt mit 35,6 Millionen Bildern, die teils auch aus Strafregistern und Gefängnisdatenbanken stammen. 13 weitere Bundesstaaten erlauben dem FBI ebenfalls, in ihren Systemen zur Gesichtserkennung zu stöbern. Mit acht anderen arbeitete die Polizeibehörde schon im Dezember an vergleichbaren Vereinbarungen, 24 weitere zeigten Interesse an derlei Übereinkünften.

Das FBI nimmt seit vorigem Jahr auch Gesichtsbilder und Fingerabdrücke von staatlichen und privaten Arbeitgebern an, mit denen diese die biometrischen Merkmale von Job-Aspiranten mit der NGI-Datenbank abgleichen lassen möchten. Auf diesem Weg sollen bereits 4,8 Millionen Fotos zusammengekommen sein, die dem GAO zufolge aus Datenschutzgründen aber nicht für Fahndungszwecke freigegeben sind.

Die Kontrolleure rügen aber zugleich, dass das FBI generell zuwenig tue, um die Bilder Unschuldiger aus Suchergebnissen herauszuhalten. Die für die Gesichtserkennung zuständige Behördeneinheit "Face" habe nur unzureichende einschlägige Tests durchgeführt, was die Strafverfolgung wegen falscher Treffer sogar erschweren könne. Zudem hätten die Ermittler nicht sichergestellt, dass die Gesichtserkennungssysteme externer Partner hinreichend genau funktionierten, um von Face genutzt werden zu dürfen.

Das GAO beanstandet auch, dass das FBI bis Anfang Mai nicht einmal offiziell auf die Gesichtserkennungsfähigkeiten des NGI-Systems hingewiesen und keinen Antrag gestellt habe, um die Datei einzurichten. Zudem habe das federführende Justizministerium nur einmal 2008 eine Datenschutzfolgeabschätzung durchgeführt, diese bis Mai 2015 aber angesichts erweiterter NGI-Fähigkeiten nicht auf den aktuellen Stand gebracht.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) moniert, dass das FBI jahrelang die Wahrheit über seine sehr weitgehenden Möglichkeiten zur Foto-Fahndung und Gesichtserkennung geheim gehalten und so offen gegen Bundesgesetze und interne Auflagen verstoßen habe. Dies sei umso schlimmer, als die eingesetzte Technik bekannterweise sehr ungenau sei und vor allem Schwarze und andere ethnische Minderheiten, Jugendliche und Frauen häufiger falsch identifiziere als Weiße, Senioren und Männer. Die Polizeibehörde dürfe daher vor allem nicht mit ihrer jüngsten Forderung durchkommen, dass ihr einschlägiges System nicht mehr unter das US-Datenschutzgesetz fallen solle. (kbe)