Bundesnetzagentur: Telefónica soll seine Roaming-Gebühren senken

Die Regulierungsbehörde geht gegen Telefónica-O2 vor, das Flatratekunden im EU-Roaming unter bestimmten Umständen zu hohe Minutenpreise berechnet. Dem Mobilfunkanbieter droht ein Zwangsgeldverfahren.

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Am Strand

(Bild: dpa, Daniel Naupold)

Lesezeit: 3 Min.
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Die Bundesnetzagentur fordert den Mobilfunkanbieter Telefónica Deutschland auf, seine Roamingaufschläge für Handynutzung im EU-Ausland zu senken und droht mit einem Zwangsgeld. "Wir werden das Unternehmen auffordern, unverzüglich EU-Recht-konforme Aufschläge einzuführen", sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde gegenüber heise online und bestätigte einen Bericht der Rheinischen Post vom Wochenende. Es geht um die Roaming-Aufschläge für Kunden mit einem Flatrate-Tarif, in dem das EU-Roaming noch nicht integriert ist.

Seit Ende April gilt eine neue EU-Verordnung für das Telefonieren im EU-Ausland. Grundsätzlich sollen Mobilfunkkunden im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen telefonieren wie zu Hause. Bis Mitte 2017 dürfen die Anbieter aber noch zusätzliche Aufschläge berechnen, danach sollen auch diese Zuschläge entfallen. Diese Aufschläge werden zu den jeweils tariflich geltenden Minutenpreisen addiert.

Vorgaben der EU-Kommission: Roaming im EU-Ausland ab dem 30. April 2016
seit 1. Juli 2014 ab 30. April 2016
max. Aufschlag max. Kosten
Gespräche abgehend 0,19 € +0,05 € 0,19 €
ankommend 0,05 € +0,0114 €
SMS abgehend 0,06 € +0,02 € 0,06 €
ankommend 0,00 € +0,00 €
Daten per MB 0,20 € +0,05 € 0,20 €
jeweils zzgl. Mehrwertsteuer

Die deutschen Netzbetreiber verzichten in ihren neuen Tarifen bereits jetzt auf die Aufschläge und lassen ihre Kunden im EU-Ausland zu Heimatkonditionen telefonieren und surfen. Das gilt auch für Telefónica-O2, das Roaming-Leistungen zum Beispiel in die neuen Smartphone-Tarife der Blue-Familie integriert hat. Alternativ können Kunden das EU-Roaming als zusätzliche kostenpflichtige Option buchen oder verschiedene Tagespakete für das Ausland wählen.

Doch während die anderen deutschen Provider die Vorgaben der EU-Verordnung für Kunden mit älteren Flatrate-Tarifen so ausgelegt haben, dass diese im EU-Ausland nach reguliertem Tarif lediglich die Aufschläge bezahlen (also 6 Cent pro Minute inkl. MWSt.), berechnet Telefónica-O2 seinen "Roaming Basic"-Tarif. Für diesen hat das Unternehmen den Minutenpreis erst kürzlich von 20 auf knapp 15 Cent gesenkt. Damit hat sich Telefónica an dem üblichen Minutenpreis von 9 Cent und dem nach EU-Verordnung möglichen Aufschlag von 6 Cent orientiert.

Man darf annehmen, dass das schon auf Druck der Bundesnetzagentur geschehen ist. "Wir stehen seit Inkrafttreten der Verordnung mit dem Unternehmen in Kontakt", sagte der Behördensprecher. Die Bundesnetzagentur ist in ihrer Funktion als zuständige Aufsichtsbehörde tätig geworden. Ihr liegen eigenen Angaben zufolge aber auch zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern gegen die Tarifgestaltung von Telefónica Deutschland vor.

Auch die EU-Kommission hatte zur Einführung der neuen Aufschläge bekräftigt, dass für Flatrate-Kunden lediglich die Aufschläge berechnet werden dürfen. So ganz klar geht die Anwendung auf Flatrate-Kunden aus dem Verordnungstext allerdings nicht hervor. Telefónica Deutschland hat die Tarifgestaltung mit der Möglichkeit der Kunden, neben dem "Basic"-Tarif auch andere Optionen zu wählen, und den von der EU festgelegten Höchstgrenzen erklärt.

"Uns liegt noch kein Schreiben der Bundesnetzagentur vor", sagte ein Telefónica-Sprecher gegenüber heise online. "Wenn es kommt, werden wir es eingehend prüfen." Das Unternehmen ist ungeachtet des Vorgangs der Ansicht, dass die eigene Tarifgestaltung EU-konform ist. Sollte Telefónica Deutschland der Aufforderung der Bundesnetzagentur nicht nachkommen, droht die Behörde mit einem Zwangsgeldverfahren. Ein solches Zwangsgeld wird am Einzelfall bemessen, kann aber bis zu 500.000 Euro betragen. Auch wird es darum gehen, ob der Mobilfunkanbieter zu viel berechnete Roamingaufschläge zurückzahlen muss. (vbr)