Bildrechte: Wikimedia unterliegt vor Gericht gegen Museum

Darf ein neues Foto eines alten Gemäldes, dessen Urheberrechtsschutz lange abgelaufen ist, auch in die Wikipedia hochgeladen werden? Das Landgericht Berlin sagt: Nein – und gibt dem klagenden Museum recht.

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Richard Wagner auf Wikimedia

Eine der strittigen Reproduktionen auf der Seite der Wikimedia Commons.

(Bild: Screenshot)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Die Wikimedia Foundation hat in dem Streit um Bildrechte mit dem Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht habe entschieden, dass auch fotografische Reproduktionen von Gemälden unter dem Lichtbildschutz stehen, teilte Wikimedia Deutschland am Dienstag mit. Wikipedia und Wikimedia Commons müssen die strittigen Bilder nun löschen. Wikimedia will gegen die Entscheidung in die nächste Instanz gehen.

In dem Streit geht es um insgesamt 17 Gemälde aus der Sammlung des Museums, die zwischen 1660 und 1900 entstanden sind. Ein Wikipedia-Autor hatte die Bilder in einem Sammelband entdeckt, eingescannt und auf Wikimedia Commons als gemeinfreie Werke veröffentlicht.

Das Museum war auf die Bilder aufmerksam geworden, nachdem US-amerikanische Unternehmen unter anderem ein Porträt Richard Wagners zu kommerziellen Zwecken genutzt hatten. Diese beriefen sich auf die Veröffentlichung durch Wikimedia Commons, die prinzipiell auch die kommerzielle Nutzung der dort eingestellten Werke erlaubt. Das städtische Museum hat dann gegen Wikimedia Deutschland und die in den USA ansässige Wikimedia Foundation Klage eingereicht. In Stuttgart steht zudem der Wikipedia-Autor vor Gericht, der die strittigen Fotos auf Wikimedia Commons hochgeladen hatte.

Das Museum argumentiert, die auf eigene Kosten angefertigten digitalen Reproduktionen stünden unter dem Schutz des deutschen Urheberrechts. Die Wikimedia Foundation hielt dem unter anderem fehlende Schöpfungshöhe entgegen. Darüber hinaus beanspruche das Museum neue Bilderrechte, die aber im Besitz der Allgemeinheit seien, da das Urheberrecht der Maler lange abgelaufen sei.

Das Landgericht Berlin gab dem klagenden Museum in weiten Teilen recht. Zwar fehle bei der Erstellung der Digitalisate die für Lichtbildwerke erforderliche Individualität. Doch stünden auch Lichtbilder ohne eigenen Werkcharakter unter gesetzlichem Schutz. So sei die originalgetreue Aufnahme der Gemälde nicht trivial. "Gerade die damit verbundene aufwendige handwerklich-technische Leistung ist durch den Lichtbilderschutz zu schützen", heißt es in der Entscheidung. Die Informationsfreiheit schließe "nicht das Recht ein, sich ungefragt und eigenmächtig an den Leistungen Dritter" zu bedienen.

Wikimedia Deutschland will gegen das Urteil vorgehen. "Wir sind davon überzeugt, dass das Gericht eine falsche Entscheidung gefällt und nicht berücksichtigt hat, welch langfristigen Schaden dieses Urteil für die Gemeinfreiheit darstellt", heißt es in einer Stellungnahme von Wikimedia Deutschland. Deshalb habe sich die Stiftung entschlossen, in die nächste Instanz zu ziehen. Bis dahin bleibe der Community überlassen, wie mit den Bildern umgegangen wird. Wikimedia Deutschland empfiehlt aber, die Dateien mit einem Hinweis auszustatten. (vbr)