Eröffnung von Online-Konten per Ausweis-Kopie

Die Internet-Bank first-e vereinfacht das Verfahren zur Identifizierung von Neukunden; nach deutschen Recht ist dies eigentlich nicht zulässig.

vorlesen Druckansicht 9 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Bernd Behr

Die Internet-Bank first-e hat das Verfahren zur Identifizierung von Neukunden geändert. Nach dem Geldwäschegesetz gehört es zu den Pflichten der Banken, Identität und Anschrift eines Antragstellers zu überprüfen. Wer ein Onlinekonto eröffnen will, lässt sich in einer Filiale der Deutschen Post unter Vorlage eines gültigen Ausweises oder Passes identifizieren (Post-Ident-Verfahren). Ab sofort genügt es nun bei first-e, eine Kopie des Ausweises beziehungsweise Reisepasses sowie zwei Haushaltsrechnungen, wie zum Beispiel Strom- oder Telefonrechnung, an first-e zu senden.

Die Online-Bank verstößt damit bewusst gegen Verlautbarungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes, worin es heißt: "Das 'Know Your Customer'-Prinzip und das Gebot der persönlichen und dokumentenmäßigen Identifizierung des Kunden verlangen bei der Konto- und Depoteröffnung regelmäßig eine persönliche Anwesenheit der zu identifizierenden natürlichen Person..." und unmissverständlich: "Eine briefliche Legitimationsprüfung von natürlichen Personen darf bei Konto- oder Depoteröffnungen grundsätzlich nicht vorgenommen werden."

First-e fühlt sich nicht an diese Weisungen gebunden, sondern nur EU-Recht verpflichtet; der Sitz der Online-Bank liegt in Dublin und Filialen betreibt sie in Deutschland nicht. Die europäische Rechtsprechung ist in diesem Punkt, die Identifizierung von Online-Kunden, noch nicht so konkret wie die deutsche Umsetzung dieses Rechts. Laut Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen wird aber mit einer dahingehenden Ergänzung des EU-Rechts gerechnet, sodass dann die vereinfachte Identifizierung, wie first-e sie eingeführt hat, auch nicht mehr nach EU-Recht erlaubt wäre. Allerdings mahlen manche Mühlen bekanntlich langsam...

Derweil freut sich first-e, dass die Kontoeröffnung auf diese Weise doch viel einfacher geworden sei. Wer möchte, kann aber auch bei first-e weiterhin das bisher übliche Post-Ident-Verfahren wählen. (bb)