Bundesnetzagentur beschlagnahmt selbstgebaute Störsender

Die Regulierungsbehörde hat bei einem Händler Bauteile für Störsender beschlagnahmt, die er über das Internet verkaufen wollte. Das ist verboten – und kann teuer werden.

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Antenne, Funktechnik, Satellit, Himmel
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Die Bundesnetzagentur hat einem Händler den Verkauf von selbstgebastelten Störsendern untersagt. Der Beschuldigte habe rund 60 selbstgebaute Störsender über das Internet verkauft, teilte die Regulierungsbehörde am Freitag in Bonn mit. Bei einer Durchsuchung seien "entsprechende Geräte sichergestellt" worden. Dabei handelte es sich nach Angaben eines Behördensprechers unter anderem um Bauteile für den Eigenbau.

Die Bundesnetzagentur überwacht als Regulierungsbehörde für den Telekommunikationssektor auch die Nutzung der Funkfrequenzen. Dabei überprüft sie eigenen Angaben zufolge seit 2006 verschiedene Verkaufsplattformen, um illegale Störsender zu finden. Die Geräte sind je nach Bauart geeignet, verschiedene Funkbereiche wie Mobilfunk, GPS, WLAN oder Alarmsysteme zu stören.

"Erfahrungen der Bundesnetzagentur und der Polizei zeigen, dass Störsender immer wieder bei Straftaten zum Einsatz kommen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Es gibt Täterbanden, die Ladendiebstahl mit Hilfe von Störsendern verüben, indem sie Diebstahlsicherungsanlagen überwinden. Im vergangenen Jahr wurden auch vermehrt Autoschlösser mit Störsendern manipuliert, um Gegenstände aus dem Fahrzeug zu stehlen."

Dem Händler droht jetzt ein Bußgeldverfahren. Der Vertrieb und Betrieb von Störsendern durch Privatpersonen oder Unternehmen ist in ganz Europa und auch in den USA und Japan nicht gestattet, erklärt die Behörde. Wer dennoch Störsender in den Verkehr bringen, handele ordnungswidrig und könne mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft werden. (vbr)