Happy-Birthday-Text wird gemeinfrei

Der Text des Liedes "Happy Birthday" soll noch diese Woche gemeinfrei werden. Ein US-Gericht hat den entsprechenden Vergleich bestätigt. Warner/Chappell zahlt neun Millionen US-Dollar an Geschädigte.

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Brennende Buchstabenkerzen "Happy Birthday"

Drei Jahre wurde prozessiert. Jetzt gibt es ein Happy End für Feierfreudige.

(Bild: Ed g2s CC-BY-SA 2.5 bearbeitet von Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Bei einer Gerichtsverhandlung in Los Angeles wurde am Montag der berühmte Streit um die Rechte am Liedtext von "Happy Birthday" beendet. Der Richter hat den im Februar von den Streitparteien vorgeschlagenen Vergleich genehmigt. Darin wird festgehalten, dass der englischsprachige Text weltweit gemeinfrei wird, soweit das rechtlich möglich ist.

Richter George H. King leitete das Verfahren.

(Bild: US Courts )

Der Musikverlag Warner/Chappell sowie zwei auf die Autorinnen zurückgehende Stiftungen verzichten auf etwaige Ansprüche. Und Warner/Chappell gibt bis zu 9,38 Millionen US-Dollar zurück. Das Geld wandert in einen Fonds, aus dem jene entschädigt werden sollen, die nach dem 3. September 1949 direkt oder indirekt Tantiemen für den Text zu Happy Birthday gezahlt haben. Umfasst sind ausdrücklich auch Geschädigte, die an ausländische Verwertungsgesellschaften gezahlt haben.

Jeder Geschädigte wird einen entsprechenden Antrag einbringen müssen. Geld, das nicht abgerufen wird, geht zurück an den Musikverlag. Der offiziellen Schätzung zu Folge hat der Verlag über die Jahrzehnte zirka 50 Millionen US-Dollar an Texttantiemen eingenommen, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.

Für den Musikverlag ist der Vergleich in Wahrheit eine teure Niederlage.

(Bild: Warner/Chappell Music)

Der Vergleich betrifft ausdrücklich nur den englischsprachigen Text. Die Melodie ist in den USA seit 1949 gemeinfrei, in der EU liegen die Rechte aber wohl bei Warner/Chappell. Wer den Text geschrieben und welches Schicksal das Copyright daran erfahren hat, ist strittig.

In der EU wären die Rechte sowieso zum Jahresende abgelaufen. In den USA wollte der Verlag aber noch bis 2030 die Hand aufhalten. Damit ist weltweit Schluss, sobald die schriftliche Ausfertigung der Vergleichsgenehmigung ergangen sein wird.

Den Prozess eingeleitet hatte die New Yorker Filmregisseurin Jennifer Nelson. Sie drehte einen Dokumentarfilm über die Herkunft Happy Birthdays und musste dabei 1.500 US-Dollar Lizenzgebühren für die Textrechte zahlen. Doch dann las sie einen Artikel des Rechtswissenschaftlers Robert Brauneis über den unbegründeten Copyright-Anspruch Warner/Chappells.

Vor drei Jahren und acht Tagen erhob Nelson, gemeinsam mit zwei weiteren Künstlern, Sammelklage gegen Warner/Chappell. Die Prozessführung übernahmen Andrew MacKay und Daniel Schacht der kalifornischen Kanzlei Donahue Fitzgerald. Dieser Kanzlei überweist Warner/Chappell nun 4,62 Millionen Dollar. Zusammen mit den bis zu 9,38 Millionen Dollar für die Geschädigten muss der Verlag also 14 Millionen Dollar zahlen, zuzüglich zu den den eigenen Anwaltskosten.

Anwalt Daniel J. Schacht

(Bild: Donahue Fitzgerald)

"Am ursprünglichen Vergleichsvorschlag gab es keine wesentlichen Änderungen", berichtete Rechtsanwalt Schacht im Gespräch mit heise online über den finalen Verlauf des Verfahrens, "Wir werden dem Richter noch [am Dienstag] einen schriftlichen Entwurf [des Genehmigungsdokuments] übermitteln. Er wird das dann in den nächsten ein, zwei Tagen ausstellen."

Vier ausländische Verwertungsgesellschaften hätten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, sich aus dem Vergleich auszunehmen. "Warum sie das getan haben, wissen wir nicht", so Schacht. Diese Gesellschaften können nun versuchen, separate Verhandlungen mit Warner/Chappell aufzunehmen.

[Update 28. 6. 2016, 3:50 Uhr:] Neuen Informationen zu Folge haben nicht drei sondern vier Organisationen die Möglichkeit des Opt-Outs in Anspruch genommen. Der Text wurde entsprechend angepasst. (ds)