Gestaffelte Lärmvorschriften

Dröhnlizenz

Ab dem 1. Juli gibt es neue Grenzen beim Lärmschutz, an denen die Autohersteller kräftig mitgearbeitet haben. Künftig gilt: Pkw werden nach ihrem Leistungsgewicht in drei Klassen eingeteilt. Spürbar weniger Lärm wird das vorerst nicht bringen

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Porsche 911 8 Bilder

(Bild: Porsche)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Christoph M. Schwarzer
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Brüssel, 29. Juni 2016 – Ruhe, bitte! Nachts stört uns genau das Fahrzeug am meisten, das akustisch hervorsticht. Das Altmotorrad aus den 70ern mit der legalen, aber lauten Auspuffanlage. Der AMG-Mercedes, bei dem dieser Typ den Schalldämpfer einfach ausgeräumt hat. Der Güterzug, der bremst oder der Flieger in der Schubumkehr. Gerne zeigen wir in der Diskussion um Lärm auf andere. Es hilft alles nichts – jeder muss seinen Beitrag leisten. Auch die ganz normalen Alltagspendler in ihren Durchschnittsautos. Darum tritt zum 1. Juli 2016 eine europäische „Verordnung über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen“ in Kraft. Das Pikante: Pkw werden ab sofort in drei Klassen mit unterschiedlichen Limits eingeteilt, und zwar gestaffelt nach Leistungsgewicht. Wer viel Kraft hat, darf lauter sein.

Negative Wirkung des Schalls

Im Gespräch mit heise/Autos erklärt Michael Jäcker-Cüppers, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm in der Deutschen Gesellschaft für Akustik (ALD), die negative Wirkung des Schalls: „Auch ohne aufzuwachen registriert der Körper viele Geräusche“, so Jäcker-Cüppers. Das lässt sich an Messungen von Stresshormonen wie Cortisol deutlich zeigen. Verengungen der Blutgefäße, Bluthochdruck, koronare Herzerkrankungen oder Herzinsuffizienz sind die Folge. „Menschen, die über einen langen Zeitraum kontinuierlich starkem Straßenlärm ausgesetzt sind, tragen ein besonders hohes Risiko“, erklärt der Fachmann vom ALD und verweist auf die viel befahrenen Stadtstraßen, wo gewohnt und gelebt wird.

Zurück zur EU-Verordnung (Seite 32): Für Autos mit einem Leistungsgewicht bis 120 kW (163 PS) pro 1000 kg (sorry, die EU rechnet nicht in kg pro PS) gilt ab sofort ein Grenzwert von 72 Dezibel A. Auf absehbare Zeit dürfte hier das Gros der neuen Pkw zu finden sein. Das Limit wird sukzessive über 70 dB(A) für ab 1. Juli 2020 typgeprüfte Autos (neu zugelassene: ab 1. Juli 2022) auf 68 dB(A) für ab 1. Juli 2024 (neu zugelassene wieder zwei Jahre später) frisch homologierte Pkw abgesenkt.

Grenzwerte orientieren sich zu wenig am technisch Machbaren

„Diese stufenweise Verschärfung ist im Grundsatz vernünftig, weil die Industrie damit Planungssicherheit hat“, sagt Michael Jäcker-Cüppers vom ALD. Der Ingenieur bemängelt aber, dass die Grenzwerte sich zu stark am preisgünstig Umsetzbaren und zu wenig am technisch Machbaren orientieren: „In diesem Spagat hat sich der Gesetzgeber zu sehr auf die ökonomische Seite begeben.“