iOS 10: App-Zugriff auf sensible Bereiche erfordert Begründung

iPhone- und iPad-Apps müssen künftig stets einen Grund angeben, wenn sie auf Nutzerdaten oder Hardware-Funktionen wie Kamera und Mikrofon zugreifen wollen. Fehlt die Begründung, wird die App zwangsbeendet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 44 Kommentare lesen
Siri iOS 10

Auch für die Anbindung an Siri braucht es einen Grund.

Lesezeit: 2 Min.

Mit iOS 10 müssen Apps generell den Grund dafür ausweisen, warum sie auf Daten des Nutzers oder bestimmte Hardware-Funktionen des Gerätes zugreifen wollen. Die neue Vorgabe soll die Privatsphäre des Nutzers schützen, führt Apple in der Entwicklerdokumentation aus. Fehlt die Begründung, wird die App künftig beim Zugriffsversuch zwangsbeendet.

Bislang hat der iPhone-Hersteller diese detaillierte Angabe nur für bestimmte Aktionen vorausgesetzt – seit iOS 8 etwa für die Abfrage des Aufenthaltsortes. Bei fehlender Begründung kommt bislang ein Standard-Dialog, der den Nutzer über die Anforderung in Kenntnis setzt – ohne weiterführende Informationen zu liefern. Mit iOS 10 gilt die Vorgabe jetzt für sämtliche Daten und Funktionen, für die es erst einer Zustimmung bedarf.

Darunter fällt der Zugriff auf Gesundheitsdaten, Termine und Kalender, Erinnerungen, Kontakte und die Fotobibliothek. Auch das Verwenden von Kamera, Mikrofon, Beschleunigungssensoren, Bluetooth sowie des Heimvernetzungssystems HomeKit ist nur noch mit Begründung möglich. Das gleiche gilt für mit iOS 10 neu eingeführte Funktionen wie die Siri-Integration für bestimmte Dritt-Apps, Spracherkennung sowie VoIP-Apps, die sich ins System einklinken können.

Die Einsicht in die Musikbibliothek des Nutzers erfordert mit iOS 10 erstmals auch eine Zustimmung, hier gilt die Begründungsregel ebenfalls. Inwieweit Apple beim Zulassungsprozess die aufgeführten Gründe jeweils auf Plausibilität abklopft, bleibt offen – für Nutzer sollte die bald zwingend vorausgesetzte Angabe die Entscheidung erleichtern, ob man dem von der App gewünschten Zugriff zustimmt oder ihn ablehnt. (lbe)