Urhebervertragsrecht: Auskunftsanspruch für Kreative entzweit Experten

Die Bundesregierung habe das geplante Informationsrecht für Urheber über Werknutzungen "weichgespült" und "entwertet", hieß es in einer Anhörung zum Urhebervertragsrecht. Verleger warnen dagegen vor hohen Kosten ohne Ertrag.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 29 Kommentare lesen
Urhebervertragsrecht: Auskunftsanspruch für Kreative entzweit Experten

(Bild: dpa / Peter Endig)

Lesezeit: 2 Min.

Dass Kreative künftig Auskunft über Nutzungen ihrer Werke gegenüber ihren direkten Vertragspartnern beanspruchen können, war der größte Stolperstein in einer Anhörung zum Regierungsentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts am Mittwoch im Bundestag. Das Bundeskabinett habe das ursprünglich im Referentenentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgesehene weitergehende Informationsrecht "weichgespült", monierte Gerhard Pfennig von der Initiative Urheberrecht.

Es bestehe ein "strukturelles Ungleichgewicht" zwischen Kreativen und Verwertern, führte Pfennig aus. Die Position der Urheber müsse daher gestärkt und besser durchsetzbar werden, weswegen das vorgesehene Verbandsklagerecht sinnvoll sei. Es gehe nicht darum, "die Vergütung insgesamt zu erhöhen", aber endlich die vielfach versprochene "angemessene" zu erzielen.

Weitgehend einverstanden zeigte sich Pfennig mit dem Regierungvorschlag, den Bereich Software und IT-Dienste von Auskunftsansprüchen und Vergütungsregeln weitgehend auszunehmen. Die Branche sei "ganz anders strukturiert" als das Verlagswesen oder der Rundfunk.

Gerade bei vielen neuen digitalen Verwertungsmodellen seien die gesamten Werknutzungen oft nicht erfassbar, konstatierte dagegen Karl-Nikolaus Peifer vom Kölner Institut für Medien- und Kommunikationsrecht. Die vorgesehenen Ausnahmen entwerteten den Auskunftsanspruch und seien zu unbestimmt, sodass ein "Großteil der Schaffensproduktion" nicht mehr erfasst werde.

Der Berliner Rechtsanwalt Urs Verweyen bezeichnete einen möglichst weit reichenden "voraussetzungslosen Auskunftsanspruch" ebenfalls als wichtig. Dass die Verwertungsrechte nach zehn statt wie von Maas vorgeschlagen nach fünf Jahren an den Urheber zurückfallen können, hielt Verweyen für verschmerzbar. Bernd Pöppelmann vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) drängte darauf, nicht ganze Nutzergruppen von dem Informationsrecht auszunehmen.

Die im Verlagsumfeld tätigen Rechtsanwälte Martin Diesbach und Jan Hegemann lehnten den Auskunftsanspruch ab. Ein Herausgeber etwa einer Tageszeitung könne nicht sämtliche Nutzungen von durchschnittlich 90.000 pro Jahr erscheinenden Artikel im Detail verfolgen, meinte Hegemann. Die Einnahmen der Tageszeitungen seien in den vergangenen Jahren enorm zurückgegangen. Da sei es schwierig, wenn die Politik mit dem Entwurf den Urhebern quasi ein Grundeinkommen sichern wolle, meinte der Jurist. (anw)