Internet Watch Foundation will Bitcoinzahlungen für Kinderpornos nachverfolgen

Der Bitcoin rollt - leider auch für Zahlungen für kinderpornografisches Material, wie die britische Internet Watch Foundation sagt. Die Organisation arbeitet deshalb mit einem Startup zusammen, um diesen Geldflüsse nachzugehen.

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Bitcoin

(Bild: dpa, Jens Kalaene/dpa)

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Die britische Internet Watch Foundation (IWF) will gemeinsam mit dem britischen Startup Elliptic Bitcoinzahlungen für Kinderpornographie nachverfolgen. Die gemeinnützige Organisation, die sich der Bekämpfung der Kinderpornographie widmet, verfügt der Pressemitteilung nach über eine Datenbank mit Bitcoin-Adressen, die in solche Transaktionen verstrickt sind. Diese soll nun Elliptic zur Untersuchung zur Verfügung gestellt werden.

Das britische Startup hat sich auf die Nachverfolgung und Analyse von Zahlungen im Bitcoin-Netzwerk spezialisiert und bietet entsprechende Dienste Strafverfolgern oder Bitcoin-Börsen an. Dabei werden nicht nur Geldbewegungen getrackt, sondern zum Beispiel auch Ausgabeverhaltensweisen über maschinelles Lernen ausgewertet. Beobachtungsergebnisse zu den Adressen aus dem IWF-Pool sollen dann an die Behörden weitergegeben werden.

Aus der langjährigen Beobachtung der Szene hat die IWF eigenen Angaben nach insgesamt 68.000 URLs mit Bild- und Videomaterial von Kindesmissbrauch ausfindig machen können. Dabei sei man 2014 das erste Mal auf Portale gestoßen, die Bitcoin akzeptierten, erklärte ein IWF-Sprecher gegenüber heise online. Seitdem sei ein steigender Trend zu bemerken. Die Datenbank mit Bitcoinadressen sei noch klein, aber stetig wachsend. Konkrete Zahlen nannte der Sprecher auf Nachfrage nicht.

Ende 2014 hatte die Organisation von rund 200 Bitcoin-akzeptierenden Kinderporno-Websites gesprochen, 30 nahmen ausschließlich Bitcoin an, wie Bloomberg damals berichtete. Einen ähnlichen Trend hin zur Zahlung mit virtuellen Währungen verzeichnete Anfang 2015 auch die Polizeibehörde Europol beim Geschäft mit Kindesmissbrauch als Livestream.

Generell erfreut sich Bitcoin sowohl in den Untergrund-Marktplätzen des sogenannten Darknets als auch bei den Machern von Erpressungstrojanern für Lösegeld großer Beliebtheit. Als dezentrales Nutzer-zu-Nutzer-Netzwerk erlaubt Bitcoin weltweite Zahlungen ohne Zutun von Banken oder Zugriff von Behörden. Zudem sind Nutzer durch Pseudonyme geschützt, den aus rund 30 Zeichen bestehenden Bitcoin-Adressen, die sie in praktisch beliebiger Zahl generieren können. Das macht die Kryptowährung zunächst für kriminelle Aktivitäten attraktiv.

Andererseits ist das dezentrale Kassenbuch des Bitcoin aber auch öffentlich einsehbar und Zahlungen können damit nachverfolgt werden. Fließt zum Beispiel Geld an die Adresse eines bekannten Dienstleisters, Händlers oder einer Tauschbörse könnte die Polizei bei diesen vorstellig werden und Informationen über die Transaktion und den Bezahler einfordern. Auf diesem Weg ließe sich eine ganze Kette von Zahlungen aufrollen. Sich vor der Nachverfolgung seiner Bitcoinzahlungen zu schützen, etwa durch Mixing-Dienste, setzt Umsicht und gewisse Kenntnisse voraus. Eine gänzlich risikolose Währung für Kriminelle ist der Bitcoin also auch nicht. (axk)