Bundestag verabschiedet Gesetz zum Glasfaserausbau

Öffentliche Versorgungsnetzbetreiber sollen ihre Infrastruktur für Breitband öffnen sowie Glasfaser mitverlegen und dafür auch Ampeln und Straßenlaternen nutzen. Ein entsprechendes Gesetz hat das Parlament beschlossen.

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Telekom Glasfaser-Netz

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)

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Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem "digitale Hochgeschwindigkeitsnetze" leichter und günstiger vorangebracht werden können. Öffentliche Versorgungsnetzbetreiber wie Stadtwerke sollen damit verpflichtet werden, ihre bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen. Die Linken enthielten sich, die Grünen votierten gegen die Initiative.

Der Gesetzgeber schreibt den Betreibern vor, künftig Glasfaserkabel mitzuverlegen, wenn sie neue Straßen anlegen oder vorhandene Strecken sanieren. Wird ein Neubaugebiet erschlossen, müssen ebenfalls die Leitungen zur schnellen Datenübertragung in den Boden kommen. Bestehende Gemeinschaftseinrichtungen wie Energie- und Abwassernetze an Straßen sowie Schienen und Wasserwege mit freien Kapazitäten sollen genutzt werden, um Glasfaserleitungen, andere Übertragungstechnik oder zumindest Leerrohre zu verlegen.

Die betroffenen Unternehmen müssen ihre bestehenden Netzinfrastrukturen gegenüber einer "zentralen Informationsstelle" transparent machen und dieser Daten zuliefern. Den internen Verwaltungs- und Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beziffert das Parlament mit jährlich rund einer Million Euro.

Auf Antrag der Koalition beschloss das Parlament eine Reihe von Änderungen am Entwurf. So sollen etwa auch Ampeln und Straßenlaternen für die digitale Infrastruktur genutzt werden können und die Genehmigungsverfahren weiter gestrafft werden. Schwarz-Rot hat zudem klargestellt, dass Netzbetreiber grundsätzlich den Spielraum haben, ihre Telekommunikationslinien auch oberirdisch zu verlegen und die Ausbaukosten damit um rund 50 Prozent zu drücken.

Voraussetzung ist, dass das Landschaftsbild nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Erwogen werden könne diese Option etwa im ländlichen Raum außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei bereits vorhandenen Mobilfunkmasten, heißt es. Oberirdisch ließen sich auch abgelegene Gehöfte und Siedlungen anbinden. Die Regel dürfe dies aber nicht werden.

Telekommunikationsfirmen werden angehalten, ein "faires und angemessenes Entgelt" an die Infrastrukturbetreiber zu zahlen. Solange geeignete freie Rohrkapazitäten unter Straßen und anderen Infrastrukturen liegen, könnten die Provider einfach ein Kabel durchschießen, warb die Regierung für die Initiative. Unzählige Straßen müssten so nicht mehr doppelt aufgerissen werden. Leitungen können auch nur wenige Zentimeter tief etwa per Micro-Trenching verlegt werden, um teure Tiefbauarbeiten zu umgehen. Der Bundesrat, der dem Entwurf noch zustimmen muss, hatte gegen diese Technik Bedenken vorgebracht.

Die Politik rechnet damit, dass insgesamt bis zu 20 Milliarden Euro schon in den nächsten drei Jahren eingespart werden können. Alle Fraktionen wiesen darauf hin, dass diese Kostensenkungen entscheidend seien für den Erfolg der Digitalisierung. Die Linksfraktion begründete ihre Enthaltung unter anderem mit "Ineffizienzen". Die Grünen forderten in einem Entschließungsantrag, die Kosten für Länder, Kommunen und Versorger klarer aufzuschlüsseln. Die Regierung müsse zudem über 2018 hinaus eine Breitbandstrategie entwickeln, in deren Rahmen 75 Prozent der Haushalte bis 2021 mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen seien.

Mit dem Gesetz will der Bundestag EU-Vorgaben von 2014 umsetzen. Demnach sollen Netzbetreiber und Bauträger auch Dritten den Zugang zu Leitungsrohren, Einstiegsschächten, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen oder Funktürmen zu "fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen" gewähren. (kbe)