PayPal muss Kontodaten von Produktfälschern offen legen

Bei Klagen von Rechteinhabern in Deutschland muss PayPal Auskunft über die Kontodaten hinter einem Account geben, entschied ein Landgericht.

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PayPal-Schild

(Bild: @francois CC-BY 2.0)

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Von
  • dpa

Der Finanzdienstleister PayPal muss laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität der Kontoinhaber offenbaren. Die Rechteinhaber könnten vor deutschen Gerichten eine entsprechende Auskunft verlangen, erklärte die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hatte. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Tenor der Entscheidung, verwies aber darauf, dass die Begründung des Urteils noch nicht vorliege.

Im konkreten Fall ging es um illegal kopierte Hörspiele, die im Netz zu Dumpingpreisen verkauft wurden und mit PayPal bezahlt werden konnten. Da die Verantwortlichen nicht über ein Impressum der Website oder über den Provider ermittelt werden konnten, forderte der geschädigte Hörspielverlag von PayPal die Herausgabe der Kontaktinformationen des Kontoinhabers. Der Zahlungsdienstleister, der in Europa mit Sitz in Luxemburg auftritt, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts. Dem widersprach nun das Landgericht Hamburg.

Künftig müsse PayPal die Namen seiner Kontoinhaber auch dann offenlegen, wenn geschädigte Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagen, erklärte die Kanzlei. Eine europaweit tätige Bank dürfe die Geschädigten nicht darauf verweisen, nur am Sitz der Bank zu klagen, habe jetzt das Landgericht Hamburg entschieden. "Da PayPal im Online-Zahlungsverkehr inzwischen fast Standard ist, kommt dem Urteil erhebliche Bedeutung zu", sagt Mirko Brüß von der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. "Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter PayPal verstecken können."

[UPDATE, 12.06.2016, 10:23:] In einer Stellungnahme gegenüber heise online erklärt PayPal, dass es in dem Verfahren um die Frage ging, in welcher Form PayPal die gewünschten Auskünfte erteilen kann ohne gegen luxemburgisches Recht zu verstoßen, aber dennoch mit deutschem Recht im Einklang zu bleiben. Zudem sei die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da die Begründung noch ausstehe. Man will die schriftliche Begründung abwarten und diese mit in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden diskutieren. (mls)