Gericht: Höhere Abfindung für Nixdorf-Aktionäre

Siemens muss den ehemaligen Aktionären der Siemens-Nixdorf-Informationssysteme (SNI) nach einem Beschluss des Dortmunder Landgerichts eine höhere Abfindung zahlen.

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  • dpa

Die Siemens AG muss den ehemaligen Aktionären der Siemens-Nixdorf-Informationssysteme AG (SNI) nach einem Beschluss des Dortmunder Landgerichts eine höhere Abfindung zahlen. Bei der vollständigen Übernahme von SNI durch Siemens im März 1992 habe der Konzern den Aktionären jeweils eine Siemens-Aktie im Tausch für sechs SNI-Aktien angeboten. Laut Beschluss des Gerichts müsse Siemens sein Angebot jetzt verdoppeln, teilte das Gericht am Mittwoch in Dortmund mit.

Ehemalige SNI-Aktionäre hatten vor dem Landgericht auf eine Neubewertung der rund 1,8 Millionen Aktien geklagt. Ein vom Gericht eingeholtes Gutachten habe ergeben, dass der Börsenkurs von SNI bei der Bewertung des Unternehmens nicht sachgerecht berücksichtigt wurde. Die Richter folgten damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April vergangenen Jahres. Danach gelte der zum Zeitpunkt der Übernahme aktuelle Börsenkurs als Mindestverkehrswert des übernommenen Unternehmens.

Die Siemens AG wollte sich am Mittwoch nicht zu der Entscheidung sowie zu der Höhe der drohenden Nachzahlung nicht äußern. Gegen den nicht rechtskräftigen Beschluss könne der Konzern nach Gerichtsangaben allerdings Rechtsmittel beim Düsseldorfer Oberlandesgericht einlegen. (dpa) / (jk)