Rückgaberecht für Musik-Downloads

Ich habe die MP3-Dateien ja online gekauft, also im Fernabsatz. Habe ich eigentlich ein Rückgaberecht?

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Von
  • Joerg Heidrich

Ich habe die MP3-Dateien ja online gekauft, also im Fernabsatz. Habe ich eigentlich ein Rückgaberecht?

Wer Waren oder Dienstleistungen online bestellt, hat zwar im Rahmen der Regeln über den Fernabsatz nach den Vorschriften der §§ 312 b ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) innerhalb von vierzehn Tagen ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Allerdings kennt das Gesetz eine Reihe von Ausnahmen von diesen Vorschriften. So besteht das Widerrufsrecht nur bei der Lieferung von versiegelten Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software – worunter digitale Musiddownloads offensichtlich nicht fallen.

Ein Online-Händler ist gesetzlich verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen oder auch Nichtbestehen des Widerrufsrechts explizit zu informieren. Erstaunlich ist, dass sich die Informationen dazu bei den einzelnen Anbietern erheblich unterscheiden. So findet sich etwa bei Musicload eine vollständige Belehrung über den Widerruf, sodass der Käufer annehmen könnte, dass ihm diese auch im Fall des Kaufs von MP3-Dateien zusteht.

Bei iTunes vertritt man dagegen grundsätzlich den Standpunkt, dass alle Verkäufe „unwiderruflich“ seien. Der Käufer habe „kein Recht, einen Kauf zu widerrufen oder von diesem zurückzutreten, sobald die Lieferung des Produktes begonnen hat“. Auch Saturn und Mediamarkt schließen einen Widerruf aus. Dort wird der Käufer darüber informiert, dass ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB nicht bestehe, da der Musik-Download aufgrund seiner Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sei. Im Endeffekt dürften beide Argumentationen juristisch zutreffend sein, sodass kein Widerrufsrecht beim Download von MP3s besteht. (vza)