Virtuelle Windows-Lizenzen

Ich möchte Windows XP und Vista in virtuellen Maschinen installieren. Darf ich dafür die Windows-CDs verwenden, die meinen PCs beiliegen? In wie vielen VMs darf ich Windows zusätzlich installieren? Lassen sich die Installationen problemlos aktivieren?

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Von
  • Karsten Violka

Ich möchte Windows XP und Vista in virtuellen Maschinen installieren. Darf ich dafür die Windows-CDs verwenden, die meinen PCs beiliegen? In wie vielen VMs darf ich Windows zusätzlich installieren? Lassen sich die Installationen problemlos aktivieren?

Egal, ob physischer PC oder virtuelle Maschine – für jede Windows-Installation, die Sie gleichzeitig betreiben, sollten Sie eine separate Lizenz besitzen.

Rechtlich stark umstritten ist die Frage, ob man OEM-Windows-Exemplare, die als Festplattenvorinstallation und Recovery-Datenträger zusammen mit einem PC verkauft wurden, für eine virtuelle Maschine (VM) zweckentfremden darf. In jedem Fall ist auch hier eine parallele Installation desselben Exemplars auf Hauptsystem und VM nicht statthaft. Microsoft will auch nichts davon wissen, dass man ein zweites OEM-Windows-Exemplar aus eigenem Besitz installationsfähig machen und dem VM-Einsatz zuführen dürfte; urheberrechtlich gesehen ist das nicht eindeutig geklärt.

Technisch geht es schon: So erstellt etwa unser Werkzeug Slipstreamer (siehe Link am Ende der Meldung) aus XP-Installationsdateien vollwertige Installations-CDs. Mit dem Installationsschlüssel, der zum OEM-Windows gehört, können Sie Windows auch in einer VM installieren und es anschließend online aktivieren. Vista-DVDs, die OEM-PCs beiliegen, lassen sich in der Regel ohne größere Klimmzüge auch in einer VM installieren (siehe c't 25/08, S. 218 ).

In den deutschen Lizenzbestimmungen für Vista Ultimate (EULA) findet sich eine Klausel, die man als Erlaubnis verstehen kann, das Betriebssystem zusätzlich in einer VM zu installieren. Aber auch hier will Microsoft offiziell eine Zweit-Installation nicht absegnen. Die Formulierung sei im englischen Original als Alternative zur Installation auf einem physischen PC zu verstehen. Die Frage, ob es in Deutschland nun gestattet ist oder nicht, müsste wohl erst ein Gericht klären.

Nach dem Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“ ist es unwahrscheinlich, dass Microsoft mit Abmahnung, Klagedrohung oder auf andere Weise dagegen vorgeht, wenn jemand ein Windows-Exemplar unerlaubt gleichzeitig als Wirtssystem und in einer VM installiert hat. Für die rechtliche Beurteilung ist es natürlich nicht relevant, welches Vorgehen wahrscheinlich auffällt und mit welchem man sich realistischerweise durchmogeln kann.

(kav/psz)

www.ctmagazin.de/0912138 (kav)