Online-Werbung: EU-Wettbewerbshüter nehmen sich Googles Kerngeschäft vor

Die EU-Kommission dehnt ihr Wettbewerbsverfahren gegen Google auf das Werbegeschäft aus und erweitert ihre Vorwürfe beim Preisvergleich. Auch bei Android bleibt Brüssel am Ball.

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Google

(Bild: dpa, Lukas Schulze/Archiv)

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Die EU-Kartellwächter verschärfen ihr Vorgehen gegen Google und werfen dem Internet-Riesen erstmals auch unfairen Wettbewerb in seinem Kerngeschäft vor. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten von Unternehmen ein, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Googles Wettbewerbern anzuzeigen, erklärte die EU-Kommission am Donnerstag und bestätigte damit entsprechende Berichte. Zusätzlich weitete die Brüsseler Behörde die Vorwürfe im Wettbewerbsverfahren zur Shopping-Suche aus.

"Wir glauben, dass das Vorgehen von Google den Verbrauchern geschadet hat, weil sie die Suchergebnisse angezeigt bekommen, die Google ihnen zeigen will und nicht unbedingt diejenigen, die relevanter sind", sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. Google In den Suchergebnissen schiebe Google seine eigenen Dienste "sehr, sehr, sehr oft" nach oben.

Das Werbegeschäft beobachten die Brüsseler Kartellwächter schon seit Jahren. Google wies die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens stets zurück. Am Donnerstag erklärte der Konzern in einer ersten Reaktion: "Wir glauben, dass unsere Innovationen und Produkt-Verbesserungen die Auswahl für europäische Verbraucher vergrößert und den Wettbewerb vorangebracht haben." Man werde die Vorwürfe der Kommission nun prüfen.

Rund 90 Prozent der Google-Umsätze von 74,5 Milliarden Dollar kamen im vergangenen Jahr aus dem Geschäft mit Online-Werbung. Dabei bringen Anzeigen im Umfeld der Internet-Suche nach wie vor das meiste Geld ein. Beim neuen Dachkonzern Alphabet steuerten alle anderen Geschäftsbereiche neben Google nur knapp 450 Millionen Dollar Umsatz bei. Es geht somit um den Kern des Geschäfts des gesamten Konzern.

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass einige Kunden Google eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und dafür auf ihren Websites den am besten sichtbaren Platz reservieren müssten. Außerdem dürfe konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Googles Suchmaschinen-Anzeigen platziert werden, erklärte die Kommission. Der Konzern hat nun zehn Wochen Zeit für eine Stellungnahme.

Die Online-Werbung ist der dritte Bereich, in dem die Kommission Google unfairen Wettbewerb vorwirft und Änderungen fordert. In dem Verfahren geht es darüber hinaus noch um die Shopping-Angebote und das weltweit dominierende Smartphone-Betriebssystem Android. Zu den Shopping-Diensten hieß es jetzt, google seien weitere Beweismittel und Daten übermittelt worden, die die Vorwürfe der Kommission untermauerten.

Bei Android kritisiert die Kommission unter anderem, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten. Außerdem biete der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern finanzielle Anreize dafür, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallierten.

Vestager betonte, die Kommission gehe auch weiterhin Vorwürfen von Wettbewerbern in Bereichen wie die Reisesuche und Suche nach lokalen Geschäften sowie Kritik von Medienverlagen nach. Bei EU-Wettbewerbsverfahren drohen in letzter Konsequenz Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. (vbr)