Online-Händler müssen demnächst Elektroschrott annehmen

Ein neues Gesetz nimmt ab nächster Woche beim Recycling auch Online-Versandhändler in die Pflicht.

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Elektroschrott
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Für ausgediente Elektrogeräte gibt es von nächster Woche an eine weitere Rückgabemöglichkeit. Auch Online-Händler müssen dann dafür sorgen, dass über sie Altgeräte zurückgegeben werden können. Viele bieten dafür eine Kooperation mit Versand-Filialen an.

Grundlage dafür ist das vor einem Jahr verabschiedete Elektroaltgerätegesetz, mit dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzt und das für mehr Recycling sorgen soll. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel sieht in der Reform alles andere als eine Revolution. "Wir halten das Gesetz für unsinnig, weil wir glauben, dass es einen Zusatznutzen nur in homöopathischen Dosen bringt", heißt es vom Verband.

Wer etwa sein ausgedientes Radio einem Online-Händler zurückgeben will, braucht wie bei einer Retoure oder Reklamation zunächst ein Rücksende-Etikett, muss das Gerät selbst verpacken und es zu einer Paket-Annahmestelle bringen. Nach wie vor nehmen aber auch die Recyclinghöfe Elektroschrott an – und zwar auch Großgeräte, für die die neue Rücknahme-Vorgabe an Online-Händler nur bedingt gilt. (mit Material der dpa) /

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(anw)