Neuer Personalausweis: Elektronische Identifikation von Auslandsdeutschen macht Probleme

Besitzer eines neuen Personalausweises, die im Ausland leben, haben im Chip den Code für "keine Hauptwohnung in Deutschland" stehen. Viele eID-Angebote für den Personalausweis brechen ab, wenn sie diesen Wert auslesen. Das soll in Zukunft anders werden.

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Neuer Personalausweis: Elektronische Identifikation von Auslandsdeutschen macht Probleme

(Bild: dpa)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Auslandsdeutsche mit einem Personalausweis, der freigeschalteten eID-Funktion und der Ausweisapp 2 haben das Nachsehen, wenn sie die eID-Funktion nutzen wollen. Ihre Adresse wird nicht ausgelesen, weil die Sammelangabe "keine Hauptwohnung in Deutschland" an die Anbieter übermittelt wird.

Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums gegenüber heise online erläuterte, darf der Ausweis nur behördlich überprüfte und überprüfbare Angaben über den Ausweisinhaber enthalten. Weil dies bei einem Wohnsitz im Ausland nicht möglich ist, führt die Sammelangabe dazu, dass viele Anbieter von eID-Produkten den Kommunikationsvorgang abbrechen, wenn eine "strukturierte Meldeadresse" fehlt.

Eine "strukturierte Meldeadresse" ist bei der elektronischen Identifikation mit dem neuen Personalausweis immer dann nötig, wenn die Gefahr besteht, dass im Streitfall eine Forderung nicht rechtskräftig zugestellt werden kann. Die Sammelangabe "keine Hauptwohnung in Deutschland" wird in vielen Fällen nicht akzeptiert, wie ein Leser heise online schilderte: "Ich kann keinen elektronischen Antrag auf ein Führungszeugnis stellen, mein Onlineantrag auf Punkteauskunft beim Kraftfahrbundesamt schlug fehl und ich konnte kein Konto bei der Deutschen Kreditbank AG eröffnen."

Für diesen Leser war die Anschaffung von Ausweis und Kartenleser für die Katz. Er äußerte Verständnis dafür, dass Behörden und Firmen die tatsächliche Adresse bräuchten, wenn sie Dokumente oder Waren verschicken müssen. Viele Behördengänge sollten seines Erachtens aber gerade vom Ausland aus mit der eID-Funktion abgewickelt werden können.

Harald Neymanns, Pressesprecher beim Bundesinnenministerium sieht Handlungsbedarf. Die Praxis von Unternehmen und Behörden widerspreche der Intention des Gesetzgebers, eID-Dienste auch für Auslandsdeutsche zur Verfügung zu stellen. "Angesichts dessen sucht das Bundesministerium des Innern nach einer Lösung, die sowohl für die eID-Dienstanbieter als auch für die Deutschen im Ausland sinnvoll und handhabbar ist. Allerdings kann eine Verbesserung der Situation nicht kurzfristig erreicht werden", erklärte Neymanns gegenüber heise online. (anw)