Rücknahmepflicht für Elektrogeräte tritt in Kraft

Ab dem 24. Juli muss der Einzelhandel kostenlos Altgeräte zurücknehmen. Das gilt sowohl für den stationären wie für den Online-Handel.

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Alte Computer

(Bild: dpa, Stefan Sauer/Symbol)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Merlin Schumacher
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Mit dem Inkrafttreten der neuen Rücknahmepflicht für Elektrogeräte am 24. Juli sind stationäre Händler und Online-Anbieter verpflichtet, kostenlos Elektroaltgeräte anzunehmen und zu recyclen. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem im Oktober 2015 in Kraft getretenen Elektrogesetz (ElektroG).

Die Verpflichtung zur Rücknahme gilt für alle Online-Händler mit mehr als 400 m² Versand- und Lagerfläche, beim stationären Handel ab 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Damit fallen Elektronikmärkte wie Media Markt oder Conrad unter die Regelung, Lebensmittelhändler wie Rewe oder Aldi jedoch nicht.

Bei Großgeräten sind die Händler nur beim Kauf eines Gerätes, das denselben Zweck erfüllt, verpflichtet das Altgerät anzunehmen. Für Kleingeräte gilt die Verpflichtung unabhängig davon, ob man Kunde beim Händler ist oder nicht. Als Kleingerät gelten solche, deren längste Kante 25 cm nicht überschreitet.

Die bisherige Möglichkeit ausgediente Geräte bei Wertstoffhöfen abzugeben besteht weiterhin, jedoch dürfen die Händler die Kunden nicht einfach an die Wertstoffhöfe verweisen.

Gegen die Neuregelung der Rücknahmepflichten gab es seitens der Händler bereits massive Kritik. Die Händler befürchten zu „Schrotthändlern“ gemacht zu werden. Zudem müssten sie externe Dienstleister beauftragen, welche den Elektroschrott "in zumutbarer Entfernung“ für den Kunden einsammeln oder diesen per Post entgegennehmen.

Einige Stimmen aus der Branche vermuteten gegenüber c‘t bereits, dass viele das Gesetz einfach erst mal ignorieren, da der Aufwand zu groß sei. Vor allem wird die kritisiert, dass man beim Verkauf in andere EU-Länder auch dort zur Entsorgung von Altgeräten verpflichtet ist. Das sei "der Sargnagel für den internationalen Verkauf durch kleine Händler". Letztendlich würden nur Konkurrenten aus China profitieren, die sich schlicht nicht an die EU-Gesetze gebunden fühlen.

Ziel der Regelung ist es laut Bundesumweltministerin Barbara Hendricks eine "Sammelstruktur, mit der wir mehr Elektrogeräte hochwertig recyceln lassen können". "Das verringert Abfälle, spart Rohstoffe und Energie", meint Hendricks.

Bisher werden in Deutschland jährlich etwa 800.000 Tonnen Elektrogeräte gesammelt, jedoch die doppelte Menge verkauft. Die Recyclingindustrie erhofft sich durch das Gesetz einen großen Zugewinn an Rohmaterial. Durch die größeren Recyclingmengen erhoffen sich die Recycler auch bessere Methoden zum Wiedergewinnen von Rohstoffen wie seltenen Erden die bisher verloren gehen. (mls)