Kopter & Co.: Allgemeinerlaubnis jetzt für Luftfahrtsysteme mit einem Gewicht von bis zu 10 Kilogramm

Mit der neuen Allgemeinerlaubnis lassen sich auch Oktokopter wie der DJI S1000+ mit montierter Spiegelreflexkamera fliegen.

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Kopter & Co.: Allgemeinerlaubnis jetzt bis zu 10 Kilogramm

(Bild: DJI)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Daniel Clören

In der Neufassung der "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen" zu gewerblichen Zwecken wurde das maximale Gewicht für eine Allgemeinerlaubnis auf 10 Kilogramm erhöht. Nach dern bisherigen Grundsätzen NfL-I-281/13 galt dabei eine maximale Gewichtsgrenze von 5 Kilogramm. Ab sofort gilt die Neufassung NfL-I-786/16. Damit lassen sich nun mit der Allgemeinerlaubnis also auch Oktokopter wie der DJI S1000+ mit montierter Spiegelreflexkamera fliegen.

Die Erteilung der Aufstiegserlaubnis ist Ländersache. Hamburg erteilt bislang sogar keine allgemeine Aufstiegserlaubnis. Hier muss jeder Flug einzeln angemeldet werden.

Wer in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrtsystem – englisch Unmanned Aerial Vehicle, UAV oder neuer Unmanned Aircraft System, UAS – (wie beispielsweise ein Kopter) zu gewerblichen Zwecken (etwa für kommerzielle Bildaufnahmen) fliegen möchte, benötigt dafür unabhängig von dessen Gewicht gemäß Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eine Erlaubnis.

Allerdings kann man sich von der zuständigen Landesbehörde eine Allgemeinerlaubnis erteilen lassen, für die man unter anderem eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden nachweisen muss. Die Grundsätze, wann für den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen eine solche erteilt werden kann, stellen der Bund und die Länder auf.

Der für das Land Bremen zuständige Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen erklärte am heutigen Montag bereits, dass eine eventuell bereits erteilte Allgemeinerlaubnis nicht automatisch angepasst wird. Wer eine Änderung der bestehenden Erlaubnis wünsche, müsse eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro zahlen. Ansonsten würde das maximal zulässige Gewicht bei der nächsten Verlängerung der Allgemeinerlaubnis geändert.

Neu ist eine Regelung von Nachtflügen, die in der bisherigen Grundsätzen gar nicht erwähnt wurden. Für sie bedarf es einer Einzelerlaubnis. Um diese zu erhalten, muss das UAS so beleuchtet sein, dass die Lage im Raum durch den Steuerer eindeutig zu beurteilen ist, und dass es für andere Luftverkehrsteilnehmer zu erkennen ist.

Update:
Es wurde die Fundstelle für die Neufassung der Grundsätze hinzugefügt. Die Regelung von Nachtflügen bezieht sich entgegen der obigen Angaben nicht auf die neuen Grundsätze, sondern war tatsächlich ein Hinweis für das Land Bremen vom zuständigen Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.

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(nij)