"FTP-Explorer"-Prozess in erster Instanz entschieden

Das Landgericht Düsseldorf hat geurteilt, dass der FTP-Explorer-Link in SELFHTML von Stefan Münz die Markenrechte von Symicron nicht verletzt.

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Von
  • Detlef Borchers

Wie bereits in der Verhandlung Ende September anklang, hat SELFHTML-Autor Stefan Münz den Rechtsstreit um den "FTP-Explorer"-Link in erster Instanz gewonnen. In der negativen Feststellungsklage von Münz gegen die Ratinger Firma Symicron hat das Landgericht Düsseldorf am heutigen Mittwoch den Tenor des Urteils verlesen. Die Vorsitzende Richterin Fudickar führte darin aus, dass die Nennung des FTP-Explorers wie auch der Link zur amerikanischen Firma FTPx Corporation keine Rechte der Beklagten verletze. Damit hat Stefan Münz die erste Instanz seines Verfahrens gewonnen. Das schriftliche Urteil wird in zwei bis drei Wochen erwartet.

Rechtsanwalt von Gravenreuth hatte bereits angekündigt, seine Mandantin Symicron werde gegen ein solches Urteil Berufung einlegen. Gegenüber heise online zeigte sich von Gravenreuth zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf im Sinne Symicrons entscheiden werde. Schließlich habe das OLG schon früher eine Verwechslungsgefahr von "3DexPlorer" mit der Explorer-Marke festgestellt. Von Gravenreuth kündigte außerdem an, dass eine Leistungsklage geplant sei – dies würde dazu führen, dass erst einmal nicht die Berufungsinstanz weiter verhandelt, sondern das Gericht, bei dem die Leistungsklage eingereicht wird. Münz, der finanziell vom Verein "Freedom for Links" unterstützt wird, will den Fall notfalls über alle Instanzen durchfechten. (Detlef Borchers)/ (jk)