BKA zu Cybercrime: Das Darknet ist innovativ

Das Bundeskriminalamt hat das Bundeslagebild Cybercrime 2015 veröffentlicht. Allein in Deutschland gab es 45.000 Fälle mit einem Schadensvolumen von 40 Millionen Euro.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 53 Kommentare lesen
Bundeslagebild Cybercrime: Das Dunkelfeld ist groß
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

BKA-Chef Holger Münch hat in Wiesbaden das Bundeslagebild Cybercrime 2015 vorgestellt. Im Mittelpunkt standen dabei seine Erläuterungen zum Darknet als Teilnetze im Deep Web, das Münch als wachsende Industrieplattform charakterisierte.

Für das Lagebild werden nur Fälle erfasst, die sich in Deutschland ereignet haben: Mit 45.000 Fällen im Jahr 2015 ist die Cyber-Kriminalität um 3 Prozent gegenüber 2014 gewachsen. Allerdings konnte nach Angaben von Münch die Aufklärungsquote von 29 Prozent auf 32,8 Prozent verbessert werden, da Fallanalytiker und IT-Spezialisten immer besser zusammenarbeiteten.

Für die Zukunft ging Münch davon aus, "dass die Gefährdungslage Cybercrime steigt". Dies liege unter anderem daran, dass immer mehr mobile Endgeräte genutzt würden, deren ständig zu aktualisierender Schutz vor Angriffen von den Nutzern vernachlässigt werde.

Auch ändere sich die Zusammensetzung des kriminellen Milieus. Es würden nicht mehr kleine In-Gruppen sich mit Cybercrime befassen, sondern zunehmend die "Industrien klassischer organisierter Kriminalität" (OK). 2013 habe das BKA sechs solcher Gruppen ausgemacht, 2015 seien es bereits 22 OK-Gruppen gewesen, die "gewerbemäßig" und international vernetzt agierten.

Besonders das Darknet zeige sich innovativ und anpassungsfähig, dasselbe müsse daher für das Bundeskriminalamt gelten, das sich "technisch auf Augenhöhe bewegen" müsse. Für die Bekämpfung des Cybercrime sehr bedeutend seien für das BKA die verdeckte Informationsüberwachung, die Sicherstellung von Informationen und Beweisen sowie die realen Kontakte außerhalb des Cyberspace, etwa bei der Auslieferung von Rauschgift. Mindestens ebenso wichtig sei die internationale Zusammenarbeit der Cybercrime-Spezialisten.

Bundeslagebild Cybercrime 2016 (7 Bilder)

(Bild: BKA)

Bezogen auf die aktuellen Ereignisse in München veröffentlichte das BKA eine Darstellung zum illegalen Waffenhandel im Darknet. Danach werden in vielen EU-Staaten erlaubnisfrei verfügbare "Dekorations- und Salutwaffen" von Spezialisten bearbeitet und als scharfe Waffen im Darknet angeboten. Aktuell soll es 85 Verfahren zum Waffenhandel dieser Art geben.

Eine solche scharf gemachte Dekorationswaffe hatte sich der Amokläufer in München besorgt. Dabei hatte er offenbar im Darknet über ein Jahr nach exakt dem Modell gesucht, das der schwedische Rechtsterrorist Breivik bei seinem Massenmord benutzte. Bei einem zweiten Händler kaufte er sich Munition und ließ sich die Waren an eine Packstation liefern.

Mehr zum Thema Darknet:

(anw)