E-Commerce: Anwalts Liebling
Die auf Onlinerecht spezialisierte Anwaltskanzlei Gräfe & Partner hat einen Muster-Onlineshop ins Web gestellt.
Die auf Onlinerecht spezialisierte Anwaltskanzlei Gräfe & Partner hat einen Muster-Onlineshop ins Web gestellt. Der Shop soll anhand einiger Beispiele zeigen, wie deutsche Händler ihr Angebot formulieren sollten, wenn sie die aktuelle Rechtslage vollständig beachten wollen. Besonderes Augenmerk habe man auf die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB), die E-Commerce-Richtlinien und die neue Fassung des Fernabsatzgesetzes gelegt, sagte Kanzleianwalt Matthias Hartmann im Gespräch mit heise online.
"Wir wollten einfach mal zeigen, wie sowas gehen kann", erläuterte Hartmann die Motivation des Projekts. Die Site sei vor allem als Diskussionsbeitrag für Juristen gedacht, das zugehörige Forum sei aber für jedermann offen. "Einige Tester waren überrascht, als sie tatsächlich Auftragsbestätigungen per E-Mail bekommen haben", schmunzelte Hartmann. Die E-Mails haben offensichtlich so authentisch gewirkt, dass die Leute sofort mit formellen Widerrufen reagiert hätten.
Hartmann rät ausdrücklich davon ab, die zum Mustershop gehörenden AGBs "eins-zu-eins" ins eigene Angebot zu übernehmen: "Jeder Shop ist anders, deshalb sollten die AGBs unbedingt von Fachleuten angepasst werden." (hob)