Neue Klage gegen GCHQ-Hacking vor dem Menschengerichtshof

Auch Privacy International und andere Organisationen haben jetzt in Straßburg Beschwerde eingelegt gegen die Internet- und Computerspionage des britischen Geheimdiensts GCHQ. In London waren sie zunächst nicht erfolgreich.

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GCHQ

(Bild: dpa, Gchq/British Ministry Of Defence)

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) muss sich in einem zweiten Fall mit den Hacking-Methoden des britischen Geheimdiensts GCHQ beschäftigen, der für "Technische Aufklärung" zuständig ist. Die Bürgerrechtsorganisation Privacy International hat am Freitag in Straßburg Klage gegen die internationalen Cyberangriffe der Spionagebehörde erhoben, mit denen diese – etwa per Staatstrojaner – in Smartphones, Computer und in ganze Netzwerke eindringt. Unterstützt wird die Beschwerde von vier Providern aus Großbritannien, Korea und den USA sowie vom Chaos Computer Club (CCC).

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Die Beteiligten hatten sich 2014 zunächst an das für den GCHQ zuständige britische Gericht gewandt, das Investigatory Powers Tribunal. Dieses hatte im Februar die Klage zurückgewiesen, aber erstmals die Schnüffelaktivitäten bestätigt und "ernsthafte Fragen" dazu aufgeworfen. Die Beschwerdeführer sehen nun den EGMR gefordert, da das GCHQ-Hacking einen schweren und unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit darstelle, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind.

Die Spionagebehörde sollte gefundene Schwachstellen in Hard- oder Software besser melden, anstatt die Rechner von Nutzern und die Netzinfrastruktur zu manipulieren, erklärte ein CCC-Sprecher. Mit rechtmäßiger Überwachung habe das Treiben des GCHQ nichts mehr zu tun. Dass das britische Parlament gerade dabei ist, die weitgehende Praxis der Agenten mit der Reform des Investigatory Powers Bill komplett zu legalisieren, erachten die Kläger als nebensächlich. Auch mit diesem Schritt bleibe es bei einem gravierenden Verstoß gegen international verbriefte Schutzrechte.

In Straßburg ist noch eine zweite, breitere Klage gegen GCHQ-Überwachungsprogramme anhängig. Die Beschwerdeführer sind hier die CCC-Sprecherin Constanze Kurz, Big Brother Watch, die Open Rights Group und der Schriftstellerverband Pen. Anfang 2014 hatte es geheißen, dass der EGMR den Fall mit höchster Priorität bearbeiten wolle. Das Urteil steht aber noch aus. (jow)